Interview mit Mario Weisbrich in der Pforzheimer Zeitung vom 19.12.2013

Am 19. Dezember 2013 veröffentlichte die Pforzheimer Zeitung ein Interview mit dem Wimsheimer Bürgermeister Mario Weisbrich.
Darin hat Herr Weisbrich folgende Behauptungen aufgestellt, die wir so nicht stehen lassen können: 

 

  • BM Weisbrich behauptet, er habe von der Gründung der Bürgerinitiative Wimsheim (BIW) erst durch die Zeitung erfahren.
    Das ist falsch. Richtig ist, dass er schon am 16.01.2013, zwei Tage nach Gründung der BIW,  von einem Gründungsmitglied über diese Tatsache informiert wurde. Zu diesem Zeitpunkt wusste er nach eigenen Angaben bereits von der Existenz der BIW.

  • Mario Weisbrich behauptet, die BIW habe die Gespräche am „Runden Tisch“ abgesagt.
    Dazu ist zu sagen: Vor dem 3. Rathausgespräch hat die BIW vorgeschlagen, die Modalitäten der Veranstaltungsreihe zu ändern, um zu einem gleichwertigen und gegenseitigen Informationsaustausch zu kommen. Es wurde verabredet, dass die Themen abgesprochen werden, und dass jede Parteil fachlich ausgewiesene Teilnehmer hinzuziehen kann. Auf Grundlage der gemachten Erfahrungen hat die BIW danach vorgeschlagen, weitere Gespräche unter Hinzuziehung eines neutralen Moderators zu führen. Die Gegenseite konnte oder wollte dem nicht nähertreten. Am 4. Juni 2013 hat die BIW ihr erstes Bürgerbegehren (BB) eingereicht und dies zum Anlaß genommen, eine Aussetzung der Rathausgespräche vorzuschlagen, bis das BB entschieden sei. Die Gesprächsreihe wurde also nicht abgebrochen, sondern unterbrochen. Eine Fortsetzung wäre jederzeit möglich gewesen.

  • Mario Weisbrich behauptet, die BIW wäre auf kein Gesprächsangebot der Geschäftsführung von C.Hafner eingegangen.
    Das ist falsch. Die BIW hat eine Einladung von C.Hafner angenommen und wartet nun ihrerseits auf einen Termin. Darüber wurde Mario Weisbrich schon mehrmals von der BIW offiziell informiert.

  • Mario Weisbrich behauptet, dass er ergebnisoffen an das Thema Hafner herangehe. 
    Nach unserer Wahrnehmung hat er seit Januar immer wieder betont, dass er das Projekt für wichtig halte und es sein Ziel sei, Hafner in Wimsheim anzusiedeln. Auch in den Rathausgesprächen ging es niemals darum, OB die Bürger das Unternehmen Hafner möchten, sondern WIE die Ansiedlung gestaltet werden soll. Dies wird auch dadurch deutlich, dass Mario Weisbrich bis heute eine Bürgerbefragung ablehnt. Insbesondere zu diesem Punkt weisen wir darauf hin, dass eine Vielzahl Bürger sich durch den Bürgermeister um Ihre Rechte betrogen fühlen. Denn auf viele Fragen, ob denn die Entscheidung für ein Industriegebiet noch umkehrbar sei, hat Herr Weisbrich nach unserem Eindruck bewusst die Menschen getäuscht! Seine Aussagen „es sei noch nichts entschieden“ im Hinblick auf mögliche Bedenken im Rahmen der Offenlegung mochten richtig sein, aber dass ein Bürgerbegehren nur innerhalb von 6 Wochen nach dem 18.Dezember 2012 möglich war, hat er genau gewusst. Dies belegt seine öffentliche Aussage in der GR-Sitzung am 10. Dezember 2013, dass Ihn ja niemand danach gefragt habe.


Lesen Sie zu diesem Interview auch den nachfolgenden Leserbrief der in der PZ am 21.12.13 veröffentlicht wurde:

 

Zum PZ Interview mit Wimsheims Bürgermeister Mario Weisbrich über ein heißes Jahr Ringen um die Industriepläne mit C.Hafner (19.12.2013)

 

In diesem Interview erleben wir einen vordergründig sehr nachdenklichen Herrn Weisbrich. Er möchte den Bürgern gegenüber die Empathie zeigen, die er m.E. seit über einem Jahr in der Auseinandersetzung um die Ansiedlung der Fa. C. Hafner in Wimsheim völlig vermissen lässt.

Verwunderlich ist allerdings, dass in diesem Interview die zwei elementaren Themen, die die WimsheiErmer Bürger bewegen, überhaupt nicht angesprochen wurden.

1. Er bleibt auch hier die Antwort schuldig, warum er in keiner Phase dieses Prozesses eine Bürgerbeteiligung erwogen hat. Seit dem Nachfragen der PZ beim Anwalt der Gemeinde Prof. Büchner (Bericht in der PZ am 11.12.2013), wissen wir dass diese in einer frühen Phase möglich gewesen wäre und in Form einer informellen Befragung auch immer noch möglich ist.

2. Das zweite in diesem Interview nicht besprochene Thema, das für die Wimsheimer Bevölkerung von zentraler Bedeutung ist, sind die zu genehmigenden Emissionswerte:

Die Fa. C.Hafner wirbt schon lange mit den aktuellen Emissionswerten, die selbst bei einer Ausweitung der Produktion angeblich im Bereich von Bagatellwerten bleiben. Die Wimsheimer Bürger bitten den Bürgermeister deswegen schon lange, die Fa. C. Hafner auf Grenzwerte, die diesen Emissionswerten entsprechen, festzulegen. In diese Richtung gibt es bisher keine sichtbaren Aktivitäten von Bürgermeister und Gemeinderat und keine Zusagen von Seiten C.Hafner. Bisher muss die Bevölkerung von zu genehmigenden Schadstoffgrenzen ausgehen, die sogar von einzelnen Befürworten der Hafner-Ansiedlung als „Horrorwerte“ bezeichnet werden.

Für mich bleibt das Fazit, dass dieses Interview nur ein erster Schritt von Herrn Weisbrichs PR-Strategie für sich und seinen gegenwärtigen Gemeinderat im Hinblick auf die Gemeinderatswahl im Frühjahr 2014 ist.

Prof. Dr.-Ing. Stefan Döttling
Wimsheim

 

 

Willkür

Von Willkür in Wimsheim bis zu Weisbrich und seinen Wohfühlpropheten

 

Am 10.12. kam der Wimsheimer Gemeinderat erwartungsgemäß zu dem Ergebnis, dass auch das zweite Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Wimsheim e.V. (BI e.V.) unzulässig sei. Dieses zweite Begehren richtete sich ausdrücklich gegen den Verkaufsbeschluss der Gemeinde an C. Hafner.

 

Die Besucher der Gemeinderatsitzung staunten nicht schlecht, als sie hörten, dass der von der Gemeinde für teures Geld mandatierte Rechtsprofessor und Schattenbürgermeister Büchner nun sogar auf die Grundrechte unserer Verfassung zurückgreifen muss, um die Mehrheit der Wahlberechtigten in Wimsheim weiterhin mundtot zu machen. Die Gemeinde argumentiert, dass das zweite Bürgerbegehren gegen das aus Artikel 3 Grundgesetz abgeleitete Willkürverbot verstoße.

 

Willkürverbot, was ist das?

 

Dieser Rechtssatz des Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrechts besagt, dass bei staatlichem Handeln wesentlich gleiche Lebenssachverhalte (die Ansiedlung von Unternehmen wie C. Hafner) nicht willkürlich (nicht ohne sachlichen Grund) ungleich behandelt werden dürfen.

 

Nachdem sich die Fragestellung im Bürgerbegehren ganz konkret gegen die Ansiedlung von C. Hafner richtete, während die Bauleitplanung der Gemeinde angeblich ganz allgemein auf Unternehmen wie C. Hafner abziele, werde C. Hafner durch das zweite Bürgerbegehren ohne sachlich rechtfertigenden Grund gegenüber anderen Unternehmen dieser Branche benachteiligt.

 

Diese Argumentation steht auf tönernen Füßen, denn die Gemeinde hat das Grundstück Breitloh West II nun einmal ganz konkret an C. Hafner verkauft. Aus diesem Grund konnte sich die Fragestellung im zweiten Bürgerbegehren nur gegen exakt diesen Verkauf richten. Hätte die BI e.V. vorsorglich in die Fragestellung den Verkauf an jedwedes andere Unternehmen der edelmetallverarbeitenden Branche aufgenommen, hätte der Rechtsprofessor moniert, dass die Fragestellung für die Unterzeichner des Begehrens nicht konkret genug sei. Genau diesen Einwand machte die Gemeinde nämlich gegen die Fragestellung im ersten Bürgerbegehren geltend. Sie sehen, egal, wie die Bürger es anstellen, um sich Gehör zu verschaffen, die Luxusrechtsvertretung der Gemeinde findet schon einen Weg, Bürgerbeteiligung zu verhindern. Die dürftige Begründung der Unzulässigkeit des zweiten Begehrens sollte den Hafner- Gegnern Mut für den nun erneut notwendigen Gang durch die verwaltungsgerichtlichen Instanzen machen.

 

Wimsheim, Mekka der Rechtverhinderung?

 

Tja, liebe (auswärtige) Leser, in Wimsheim spürt man seit einem Jahr die Nähe zum Sitz des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Es wird mit höchsten verfassungsrechtlichen Weihen argumentiert, anstatt in einem kleinen Dorf miteinander eine demokratische Lösung zu finden. Statt mit seinen politischen Gegnern in einen ernsthaften und ergebnisoffenen Dialog einzutreten, ertragen wir einen Schultes, der zusammen mit einem Rechtsprofessor jede sich bietende juristische Finte ausschöpft, um ja nicht die Meinung des Volkes zu C. Hafner erfragen zu müssen.

 

Gerade zu hanebüchner, Verzeihung hanebüchen war die Behauptung von Professor Büchner in der Gemeinderatssitzung, eine unverbindliche Bürgerbefragung sei nicht möglich, wenn zum selben Thema ein Bürgerentscheid nicht zulässig ist.

 

Richtig ist, dass eine unverbindliche Bürgerbefragung jederzeit möglich ist. Die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg sieht nichts Gegenteiliges vor. Das weiß auch Professor Büchner. Auf entsprechende Nachfrage der PZ ist er inzwischen zurückgerudert und hält eine informatorische Bürgerbefragung grundsätzlich für zulässig. In Wimsheim sei es allerdings jetzt für eine solche viiiiiiieeeeelllllll zu spät, weil das Bebauungsplanaufstellungsverfahren schon in vollem Gang ist. Und überhaupt, so Professor Büchner, könne die Bürgerinitiative eine solche unverbindliche Bürgerbefragung selbst durchführen.

 

Na vielen Dank Herr Professor! Eine erste von der BI initiierte Unterschriftenaktion hat es zu Beginn des Jahres in Wimsheim schon gegeben. Das Ergebnis hat die Gemeinde nicht anerkannt und die Handvoll Hafner-Befürworter im Ort werfen der der BI. e.V. bis heute üble Manipulationen bei dieser Form der Bürgerbefragung vor.

 

Willkürliche Verhinderung von Bürgerbeteiligung?

 

Außer dem Rechtsprofessor waren am 10.12. natürlich auch Herr Weisbrich und sein Gemeinderat körperlich anwesend. Nachdem in den Medien vorab schon bekannt war, dass der Rat das zweite Begehen für unzulässig erklären würde, stand noch die Bürgerfrageviertelstunde auf der Agenda.

 

Es darf als Verdienst der C. Hafner-Gegner und ihrer zahlreichen Dienstaufsichtsbeschwerden verbucht werden, dass Herr Weisbrich seinen „Untertanen“ zum ersten Mal in der Hagenschießhalle die Möglichkeit gab, zu dem augenblicklich wichtigsten kommunalpolitischen Thema des Ortes in großer Runde Fragen zu stellen.

 

Und was macht Herr Weisbrich? Anstatt die Chance zu nutzen, durch Deeskalation den Druck aus dem Wimsheimer Kessel zu nehmen, gibt er sich nachtragend, beleidigt, unbelehrbar und -im juristischen Windschatten seines Rechtsprofessors- unbeugsam in der Rechtsverfolgung. Herr Weisbrich wurde nicht müde, jeden BI- nahen Fragesteller mit Vorhaltungen über dessen angebliche Schuld am Zustand im Ort zu konfrontieren. Selbstkritik, Empathie und Versöhnungsbereitschaft? Fehlanzeige!

 

Wie viele Bürgermeister einer kleinen Gemeinde würden in einer vergleichbaren Situation einen hochdotierten Rechtsprofessor damit beauftragen, ein Urteil zu suchen, wonach eine unverbindliche Bürgerbefragung angeblich nicht möglich sein soll?

 

Richtig, kein Bürgermeister, der dieses kommunale Wahlamt als Berufung versteht und dauerhaft bekleiden will, würde so etwas tun. Amtskollegen von Herrn Weisbrich hätten schon längst die Bürger befragt, um zu erspüren, ob sie mit ihren Ratsgremien auf der richtigen Spur unterwegs sind. Diese politische Gestaltungsmöglichkeit unterscheidet Bürgermeister von Richtern. Letztere dürfen nur nach Recht und Gesetz entscheiden, ohne auf Stimmungen und Befindlichkeiten in der Bevölkerung Rücksicht nehmen zu können.

 

Klar, die Gemeindeorgane sind auch an Recht und Gesetz gebunden, aber sie haben bei der Ansiedlung eines Unternehmens im Vorfeld einen bedeutenden politischen Gestaltungsspielraum. Sie können und müssen sich fragen, ob juristisch machbare Projekte auch auf den Rückhalt der Bevölkerung stoßen und mit dem Willen des Volkes durchsetzbar sind. Und genau diese Frage wollen Weisbrich und die Ja- Sager des Gemeinderats aus ignoranter Machtversessenheit heraus nicht beantwortet wissen.

 

Man kann ein gesetzliches Verfahren wie die Bauleitplanung auch mit Absicht im Schweinsgalopp so sehr forcieren, dass man keine Ermessenspielräume für Bürgerbeteiligung mehr hat. Wer sich mit Mitteln des Rechts selbst kastriert, um sich der Bevölkerung in Sachen direkte Demokratie als Eunuch zu präsentieren, der gar nicht (mehr) anders handeln kann, missbraucht in Wirklichkeit das Recht.

 

Willkürfrei, weil frühe, verbindliche und flexible Bürgerbeteiligung

 

Dass es in Baden-Württemberg anders gehen kann, zeigt der aktuelle Planungsleitfaden, wonach die Landesverwaltung die Bürger/innen bei der Planung von Großprojekten in Zukunft frühzeitig und umfassend beteiligen muss:

 

http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/mitreden-bei-grossprojekten/

 

In der Pressemitteilung heißt es: “So sieht der Leitfaden beispielsweise vor, dass die Verwaltung in Zukunft fachlich und öffentlich begründen muss, wenn sie Vorschläge von Bürgern ablehnt. Das ist ebenso neu wie die frühzeitige Beteiligung. Danach müssen die Behörden die Bürgerinnen und Bürger bei der Planung eines Landesprojekts so früh wie möglich einbeziehen, damit problemlos auch über Alternativen oder den Ausstieg aus dem geplanten Projekt diskutiert werden kann. In der frühen Phase soll außerdem ein konkreter Beteiligungsfahrplan festgelegt werden. Darin entscheidet der Träger gemeinsam mit beteiligten Gruppen, ob und wann eine Bürgerbeteiligung geboten ist.

Dabei gilt: Da jedes Großprojekt anders ist, gibt es auch für die Bürgerbeteiligung kein Schema F. Deshalb werden für jeden Fall vor Ort mit den Bürgerinnen und Bürgern geeignete Formate wie etwa unabhängige Moderation, Bürgerbefragung oder Zukunftswerkstatt ausgewählt.“

 

Weisbrich steht für das traurige Gegenteil

 

Anstatt im November 2012 eine Show-Veranstaltung ohne Schornsteine mit C. Hafner und im Januar 2013 eine Kaffeefahrt zu C. Hafner zu initiieren, hätte die Gemeinde auf kommunaler Ebene im vorstehenden Sinn handeln und eine unverbindliche Bürgerbefragung durchführen können. Stattdessen hat man am 18.12.2012 im völlig überfüllten Sitzungssaal des Rathauses die Projekt-Kritiker überhört, gemaßregelt und verspottet. Gegen jede politische Vernunft wurde mit aller Macht das Bebauungsplanaufstellungsverfahren für Breitloh West II angestoßen. Die Kritiker bekamen die Brosamen hingeschmissen, Einwände nach dem Baugesetzbuch vorbringen zu können. Das Ergebnis ist bekannt. Wimsheim ist heillos zerstritten und gespalten. Die erste Runde der Einwände nach dem Baugesetzbuch wurde vom Gemeinderat im Sommer niedergebügelt und Bürgerbeteiligung -gleich in welcher Form- wird verweigert.

 

Wie kann, wie soll es weitergehen in Wimsheim?

 

Wimsheim kann nur eine professionelle Mediation weiterhelfen, um die Konfliktparteien in einem ersten Schritt wieder in einen Dialog zu bringen. Ob sich daraus weiterführende konstruktive Gespräche zur Lösung des Konflikts ergeben können, ist im Moment zweitrangig.

 

Wie nötig Wimsheim professionell begleiteten Dialog braucht, zeigen die Nachwehen der letzten Gemeinderatssitzung. Die Bürgerfrageviertelstunde reichte offenbar nicht aus, um den Gesprächsbedarf zwischen den Lagern zu befriedigen. Dies zeigen die lebhaften und mehr oder minder geistreichen Verbalinjurien anonym agierender Menschen im PZ-Internetforum.

 

Mario Weisbrich ist nicht geeignet, an entsprechenden Gesprächen teilzunehmen. Er hat 2013 durch sein unnachgiebiges Verhalten im Ort jegliches Vertrauen bei der Bevölkerung verspielt. An sich wäre Herr Weisbrich noch zu jung an (Amts-)Jahren, um seinen politischen Gegnern ständig nur eindimensional mit vergangenheitsorientierten Schuldzuweisungen zu begegnen. Herrn Weisbrich fehlt es aber an jedweder Vision, um auf kommunaler Ebene mehr Demokratie zu wagen und seine politischen Gegner mit ins Boot zu holen.

 

Noch einfacher wäre es, wenn die großen Wohfühlpropheten von C. Hafner endlich im Buchbusch von ihrem bestehenden Baurecht Gebrauch machen, denn ein Rücktritt von Mario Weisbrich ist bei seiner bisher gezeigten Unnachgiebigkeit nicht zu erwarten.

 

Gastbeitrag, Verfasser der Redaktion bekannt 

 

Ein Jahr….

Erneut neigt sich ein Jahr zu Ende. Vielleicht eines der traurigsten in der Geschichte Wimsheims.

 

Ein Jahr ist es nun her, seit der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren Breitloh West II gefasst wurde, mit dem der Firma C. Hafner der Weg für eine Ansiedlung in Wimsheim geebnet werden sollte.

 

Zeitgleich hat sich vor ca. einem Jahr  eine Handvoll Menschen zusammen gefunden, um diesem Ansinnen von Bürgermeister und Gemeinderat kritisch zu begegnen. Erstmals wurde vor einem Jahr eine Bürgerinitiative in der Geschichte unserer Gemeinde gegründet und vor einer Gemeinderatssitzung demonstriert. Demonstrationen, die nun fortan seit einem Jahr  friedlich jede Gemeinderatssitzung begleiten und die unsere Gemeindeorgane längst nicht mehr zu beeindrucken scheinen.

 

Vor einem Jahr wurde Bürgermeister Weisbrich in besagter Gemeinderatssitzung von einer besorgten Bürgerin darauf aufmerksam gemacht, dass die geplante C. Hafner-Ansiedlung zu einer Spaltung innerhalb der Bürgerschaft führen würde. Worten, denen Herr Weisbrich vor einem Jahr wenig Bedeutung und Glauben schenkte. Seine Auffassung, die gute Kinderstube würde die Bürger dazu befähigen, mit dieser Situation sachlich umzugehen, erwies sich als fataler Irrtum.

 

Über 800 besorgte Bürgerinnen und Bürger, die den Mut hatten und sich namentlich gegen die Ansiedlung der Firma C. Hafner ausgesprochen haben, werden nun seit einem Jahr von Bürgermeister und Gemeinderäten konsequent ignoriert. Zahlreiche Mitglieder der Bürgerinitiative Wimsheim und weiterer Personen, die seit einem Jahr mit großen persönlichen Einsatz die Bürgerschaft sachlich über kritische Punkte informieren, werden als „Störenfriede“ und „Lügner“ bezeichnet sowie der Panikmache und Manipulation bezichtigt. Sie waren eben nicht vorgesehen im Machtspiel der Gemeindeorgane.

 

Vor einem Jahr wurde den Bürgerinnen und Bürger suggeriert, dass sie an dieser weit-reichenden Entscheidung mit beteiligt werden. Nur hat man ihnen verschwiegen, dass die Beteiligung nur gerade soweit geht, wie dies die gesetzlichen Vorgaben des Bebauungsplanverfahren vorsehen. Runde Tische waren von Beginn an nur dazu gedacht, die „Störenfriede“ ruhig zu stellen und einseitig mit Informationen über die Unbedenklichkeit des Vorhabens einzulullen. Eine ergebnisoffene Diskussion war zu keiner Zeit erwünscht und vorgesehen. Ehrliches Interesse an kritischen Argumenten suchten wir vergeblich. Die sichtlich genervte und desinteressierte Körperhaltung eines Gemeinderatsmitgliedes in einer dieser Sitzungen unterstrich diese Haltung mehr als deutlich.

 

Seit einem Jahr verfolgen wir nun die Gemeinderatssitzungen mit. Ja, wir haben erlebt, dass sich unsere Gemeinderäte durchaus kritisch mit Fußwegen, Straßenlaternen und dem Mikroklima eines Stellplatzes auseinandergesetzt haben – aber zu keiner Zeit mit der C. Hafner-Ansiedlung. Wann immer sie kontrovers über ein Vorhaben dieser Größenordnung diskutiert haben – in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung war es jedenfalls nicht. Stattdessen wurden dort bestenfalls vorformulierte Fragen von einem Zettel abgelesen, die zumindest den Anschein einer kritischen Auseinandersetzung erwecken sollten. Für wie blöd hält man uns Bürger eigentlich?

 

Ein Jahr ist es nun her, dass Bürgermeister und Gemeinderäte begonnen haben, im Interesse einer einzelnen Firma gegen einen Großteil der Bürgerschaft zu regieren. Zahlreiche Gutachten, die die Unbedenklichkeit des Vorhabens bestätigen sollten, wurden in Auftrag gegeben, in der Hoffnung, dass diese die über 800 kritischen Bürger auf wundersame Weise umstimmen könnten. Ehrliche Ansinnen für einen Bürgerentscheid werden mit Hilfe eines Rechtsprofessors niedergebügelt, der sich zum Dauergast auf den Wimsheimer Gemeinderatssitzungen entwickelt. Dafür hat die angeblich so klamme Gemeinde plötzlich Geld!

 

Bereits ein Jahr lang wird nun in Wimsheim die Demokratie mit Füßen getreten. Gesetzliche Bestimmungen werden so zurecht gebogen, dass sie scheinbar keinerlei demokratische Spielräume zulassen. Der immer lauter werdende Ruf der Bürgerinnen und Bürger wird geflissentlich überhört. Es fehlt sowohl dem Bürgermeister als auch den Gemeinderäten der Mut, sich einer Bürgerbefragung – in welcher Form auch immer – zu stellen. Viel zu groß ist die Angst, dass die Mehrheit die sorgfältig geplante C.Hafner-Ansiedlung doch nicht möchte. Dann nämlich hätten unsere Gemeindeorgane jegliche – zumindest moralische – Legitimation für die Weiterverfolgung ihrer Ansiedlungspläne verloren. Da möchte sich unsere Dorfregierung lieber weiterhin der Illusion hingeben, die Mehrheit hinter sich zu haben.

 

Und C. Hafner? Vor rund einem Jahr betonte das Unternehmen auf der öffentlichen Veranstaltung in der Hagenschießhalle, sich nur dort ansiedeln zu wollen, wo es auch willkommen sei. Momentan wird diese Illusion nur durch einen Gemeinderat gestützt, der selbst jeglichen Rückhalt in seiner Gemeinde verloren hat. Seit einem Jahr findet sich das Unternehmen regelmäßig in den Schlagzeilen – vermutlich nicht immer in gewollter Form. Um diesen Imageschaden wieder gut zu machen bedarf es – neben teuren Werbekampagnen – sicherlich mehr als ein Jahr.

 

Es hat lediglich ein Jahr gedauert, um durch die Sturheit und Uneinsichtigkeit von Bürgermeister, Gemeinderäten und der Hafner-Führung einen tiefen Graben durch Wimsheim zu ziehen. Eine Gemeinde, die sich bis dahin für ihre intakte Dorfgemeinschaft, ihr ausgeprägtes Vereinsleben und ihr harmonisches Miteinander auszeichnete. Und es wird sicherlich mehr als ein Jahr dauern, bis Vereine, Nachbarn und Familien wieder zu einem unbeschwerten Umgang miteinander zurückfinden.

 

Egal wie viele scheinbare Siege die Gemeindeoberen (oder C. Hafner) vor Gericht noch erwirken, sie werden – neben der Bevölkerung Wimsheims – trotzdem die Verlierer sein. Wer sich auf diese Weise über den Willen so vieler Bürger hinwegsetzen will, hat jegliche Glaubwürdigkeit verspielt. Ob sich C. Hafner jemals in Wimsheim nieder lässt und wie viele unserer Gemeindeorgane wir in einem Jahr noch auf ihren Stühlen sehen – wir werden es sehen.

 

 

 

Laternenlauf am Mittwoch, 18.12.2013

 

 

Die Streckenführung erfolgt überwiegend auf Gehwegen.

 

Streckenverlauf: Kirchgasse, Wurmbergerstraße, Wasenweg, Austraße, Mörikestraße, Schillerstraße, Mönsheimer Straße, Kanalstraße, Hohlweg, Ahornweg, Buchenweg, Wentalstraße, Friolzheimer Straße, Robert-Bosch-Straße, Daimlerstraße, Steig, Lohweg, Daimlerstraße,

Tiefenbronner Straße, Fußweg zu Breitloh West

Demonstration 17.12.2013

EINLADUNG ZUR DEMO

Wir kämpfen weiter und demonstrieren:

 

am:         Dienstag, den 17. Dezember 

ab:          18.30 Uhr

wo:         vor dem Rathaus

gegen:    den Beschluss des Gemeindrats
               – Verkauf des Grundstücks
              Breitloh West II  an C.Hafner –

für:         einen Bürgerentscheid!

 

Kommen Sie und drücken Sie damit aus, dass Sie mit diesem Beschluss nicht einverstanden sind! Unterstützen Sie uns durch Ihre Teilnahme!

 

Wir erachten es als wichtig, dass der Gemeinderat und der Bürgermeister unser aller Interesse zu jeder Gemeinderatssitzung wahrnimmt.

 

Lesen Sie hierzu auch den Beitrag über die Synopse: Möglicherweise krebserregende Stoffe oder Hafner fordert Handypfand – Bürgermeister sieht kein Problem beim Handyrecycling

 

Bügerbegehren abgelehnt

 

Zweites Bürgerbegehren vom Wimsheimer Rat abgelehnt

Das zweite Bürgerbegehren wurde in der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2013
mit ähnlicher Begründung, wie das erste Bürgerbegehren, für nicht zulässig erklärt.
Außerdem verstoße es, laut Herrn Prof. Büchner (Rechtsanwalt der Gemeinde Wimsheim),
gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes.

 

Dieser lautet:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

 

Abgesehen davon, dass es sich bei der Firma C.Hafner um keinen Menschen handelt,
fragt man sich, wie es in Wimsheim um Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes bestellt ist?!

 

 

Dieser lautet:
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

 

 

Leider fehlt es dem Wimsheimer Rat und dem Bürgermeister an jeglicher Empathie und
Feingefühl für die Belange der Wimsheimer Bürger.

 

Die Bürgerinitiative Wimsheim e.V. wird auch weiterhin mit allen legalen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Ansiedelung der Firma C.Hafner vorgehen, einschließlich Normenkontrollklage!
Wir lieben Wimsheim und deshalb kämpfen wir weiter!

Prozess in Scheideanstalt außer Kontrolle

Braucht Wimsheim so etwas?

 

Regierungspräsidium bestätigt Vorfall bei Wieland Edelmetalle in Pforzheim

 

Besonders imposant ist, dass der Rauch wegen ungünstigem Wind nicht aufsteigt, sondern nach unten gedrückt wird. Da hilft auch ein hoher Schornstein und modernste Technik nichts… Dies verdeutlicht einmal mehr, wie wenig Realität die vorliegenden Gutachten mit Begriffen wie den „Bagatellgrenzen“ und „Irrelevanzschwellen“ wiederspiegeln. So etwas bekommt man nur mit, wenn so etwas in unmittelbarer Nähe passiert  – aber dann ist es zu spät für Wimsheim.

 

Wenn hier menschliches Fehlverhalten Ursache der Havarie war, kann sich das wiederholen – auch bei anderen Betrieben? Auch in Wimsheim?

 

Wer übernimmt die Verantwortung, wenn in Wimsheim so ein Vorfall passieren sollte?
Der Gemeinderat und der Bürgermeister?
Wollen und können die Gemeinderäte
eine so enorme Verantwortung alleine tragen?

 

Lesen Sie zu diesem Vorfall den externen Artikel auf www.planetkaizen.info* in dem die Bestätigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zitiert wird.

 

Das Regierungspräsidium bestätigt, dass es sich hier um „eine Emission von Stickoxiden (nitrosen Gasen)“ handelt.(Ende Zitat) 

Nitrose Gase haben einen charakteristischen stechenden Geruch und können mit Verzögerung von mehr als 24 Stunden (Latenzzeit) nach dem Einatmen noch zu einem Lungenödem führen. (Quelle: Wikipedia)

 

Zweites Bürgerbegehren

Am Dienstag, 10. Dezember, soll auf der Gemeinderatssitzung in der Hagenschießhalle über das zweite Bürgerbegehren der BI-Wimsheim e.V. entschieden werden.

 

Wird der Gemeinderat, bzw. der Anwalt der Gemeinde hier wieder einen „Grund“ finden, auch das zweite Bürgerbegehren abzuschmettern, wie schon das erste?
Wir fordern den Gemeinderat auf:
Treten Sie für Bürgernähe ein. Seien Sie endlich so mutig und lassen Sie einen Bürgerentscheid zu! Stellen Sie sich der Frage, ob Wimsheims Bürger die Firma C. Hafner in Wimsheim haben wollen, lassen Sie die Bürger entscheiden!

 

Demonstration am 10. Dezember um 18.30 Uhr – 19.00 Uhr vor der Hagenschießhalle. 

Kommen Sie und verleihen Sie der Forderung damit Nachdruck:

Lasst die Bürger entscheiden!

Niemand kann der Gemeinde verbieten, eine Bürgerbefragung durchzuführen!

 

 

Lesen Sie hierzu auch unsere Beiträge: Möglicherweise krebserregende Stoffe – Hafner fordert Einführung eines Handy -Pfandes – Brief von Dr. Valet an den Bürgermeister  Vergleich mit Müllverbrennungsanlage – Schadstoffausstoß 

 

*)Haftungsausschluss für externe Links