Eilmeldung!
Der Bebauungsplan „Breitloh-West-II“ ist unwirksam!
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat heute das Urteil im Verfahren dreier Kläger gegen die Gemeinde Wimsheim verkündet. Danach ist der Bebauungsplan „Breitloh-West II“ der Gemeinde Wimsheim vom 25. März 2014 unwirksam.
Das Urteil mit seiner Begründung können Sie auf der Seite des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim nachlesen:
http://vghmannheim.de
Beim Stammtisch am 15.3.2017 um 19:30 Uhr in der Sportgaststätte Wimsheim werden wir darüber ausführlich sprechen.