Über die Gemeinderatssitzung, bei der der bereits vollzogene Verkauf von Breitloh – West II an die Fa. C. Hafner bekanntgegeben und der Bauantrag der Fa. C. Hafner vom Gemeinderat diskussionslos befürwortet wurde, konnte schon viel gelesen werden.
Nicht nur die PZ berichtete von einer Gemeinderatssitzung (http://www.pz-news.de/region_artikel,-Hafner-Diskussion-Verhaertete-Fronten-nach-Polizeieinsatz-in-Wimsheim-_arid,468188.html) wie es sie so bisher wohl noch nie gab. Auch die Polizei veröffentlichte den Vorgang im Internet (http://www.presseportal.de/print/2656540-pol-ka-enzkreis-wimsheim-buergerproteste-bei-einer-gemeinderatssitzung.html).
In der Presse las man in der Zwischenzeit viele Leserbriefe und u.a. verschiedene Stellungnahmen von BM Weisbrich und der Hafner Geschäftsführung.
Bei allen unterschiedlichen Interessen ist es uns wichtig, die Sicht der Bürgerinitiative Wimsheim sehr deutlich zu machen.
Das möchten wir in 4 Aspekten tun
1. Gemeinderatssitzung
2. Verhalten des Bürgermeisters
3. Verhalten der Fa. C.Hafner
4. Wie wird der Dorffrieden wiederhergestellt?
1. Gemeinderatssitzung vom 04.02.2014
Bürgermeister Weisbrich behauptete noch in der Sitzung, dass er mit diesem Andrang nicht gerechnet hat, weil es ja „nur“ um das Baugesuch der Fa. C. Hafner ging. Wir sind der Überzeugung, dass er sich der Brisanz sehr wohl bewusst war. Warum?
- Er hat die Agenda erst zum letztmöglichen Zeitpunkt auch im Internet bekannt gemacht.
- Er hat den Bauantrag Hafner so unverfänglich wie möglich formuliert und platziert
- Er hat die wichtigste Nachricht, den Verkauf an Hafner, überhaupt nicht in der Agenda angekündigt, mit der Hoffnung, dass so wenig wie möglich Zuhörer oder gar Hafner-Gegner anwesend sein würden.
- Bereits 25 Minuten vor Beginn der Sitzung waren fast alle Besucherplätze durch Mitarbeiter der Gemeinde und mit Befürworten des Projektes besetzt (ein Schelm, wer böses dabei denkt); offenbar wollte der Bürgermeister nur noch die freien Sitzplätze belegen lassen und mögliche Kritiker aussperren.
2. Verhalten des Bürgermeisters
Herr Weisbrich machte der PZ gegenüber die BI dafür verantwortlich, dass es bei der Gemeinderatssitzung zu wenig Plätze gab, weil die BI zur Demo eingeladen hätte. Das ist absoluter Unsinn. Der Bürgermeister hat die Bürger zur öffentlichen Gemeinderatssitzung eingeladen. Er hat Sorge dafür zu tragen, dass die interessierten Bürger dieser Einladung folgen können. Die BI konnte nicht früher zur Demonstration einladen, weil der Bürgermeister die Bevölkerung bis zur Veröffentlichung im Gemeindeblatt über Inhalt und Ort der Gemeinderatssitzung im Unklaren gelassen hat.
Herr Weisbrich hat bei dieser Gemeinderatssitzung gezeigt, dass er nicht weiß, wie man die Meinung von Bürgern einholt, obwohl die Bürgerbeteiligung das zentrale Thema seines Wahlkampfes im Jahr 2010 war.
Er hat die sehr sachliche Frage eines Bürgers, wie er denn die Meinung seiner Bürger einholt, erst nach mehrmaligem Wiederholen überhaupt verstanden. Er versuchte zunächst, mit der rechtlich fragwürdigen Antwort „Eine Bürgerbefragung ist nicht zulässig“ diese Frage zu entkräften. Der Fragesteller beharrte aber darauf, dass er wissen möchte, was Herr Weisbrich aktiv unternimmt und nicht was er aktiv unterlässt, um die Meinung der Bürger zu erfahren. Dazu fiel Herrn Weisbrich dann nichts anderes ein, als zu sagen, dass er schon mit Bürgern redet.
Dann müssen er und der aktuelle Gemeinderat sich aber die Frage gefallen lassen, ob sie im letzten Jahr in persönlichen Gesprächen von einer Mehrheit der Wimsheimer Bürger in Ihrer Sicht bekräftigt wurden, die Sache mit C. Hafner ohne „wirkliche“, d.h. ergebnisoffene Bürgerbeteiligung durchzuziehen. Vermutlich haben ihm das nur der Rechtsberater, die Fa. C. Hafner, die Gemeinderäte und die paar Aktivisten der IFW zugesprochen. Viele Befürworter der Hafner-Ansiedlung sind der Meinung, dass es eine Bürgerbefragung hätte geben müssen.
Bei der Beurteilung von Geschriebenem und Gesprochenem urteilt Herr Weisbrich mit zweierlei Maß.
Die von ihm nicht sinngemäß zitierten Worte von Holger Lehmann anlässlich der Demo am 17.12.2013 und dem Laternenlauf am 18.12.2013 verurteilt Herr Weisbrich in der Sitzung und im Gemeindeblatt öffentlich auf das Schärfste. Verbale Entgleisungen von Gemeinderäten, die z.B. Hunde auf BI Vertreter hetzen wollen und einzelne BI Vertreter öffentlich als Egoisten bezeichnen und insbesondere öffentliche Beschimpfungen, die von Anhängern der IFW wiederholt ausgesprochen wurden (u.a. wurden Kritiker der Hafner Ansiedlung als Lügner, Videofälscher, Schaumschläger, Einpeitscher, Egoisten bezeichnet), lässt er dagegen unkommentiert.
In einem weiteren Punkt hat Herr Weisbrich aus unserer Sicht versucht, die Bevölkerung zu täuschen und die BIW schlecht zu machen. Unter dem Punkt „Verschiedenes“ berichtete er, dass die Kommunalaufsicht des Landratsamts Enzkreis auf eine entsprechende Anfrage der Bürgerinitiative Wimsheim erklärte, dass sie eine unverbindliche informatorische Bürgerbefragung bezüglich der Ansiedlung der Fa. C. Hafner in Wimsheim für rechtswidrig hält. Dabei unterstellte er gar der Bürgerinitiative, diese Antwort bewusst zu verschweigen und bezichtigte sie der Täuschung.
Am 12.02.2014 wurden wir in der PZ eines Besseren belehrt. Markus Rudisile, Leiter der Kommunalaufsicht, erklärte auf Nachfrage der PZ, dass sich die Antwort „eine Bürgerbeteiligung ist rechtlich nicht zulässig“ ausschließlich auf ein formelles Bürgerbegehren bezieht, es aber „für informelle Bürgerbefragungen keinerlei rechtliche Vorgaben gibt“. Auf diesen Standpunkt ruderte bereits im Dezember der Rechtsberater der Gemeinde, Prof. Büchner, nach einer Anfrage durch die PZ zurück, nachdem er auf der Gemeinderatssitzung vor über 200 Besuchern noch behauptet hatte, dass eine informelle Bürgerbefragung auch unzulässig ist. Wir glauben nicht, dass Bürgermeister Weisbrich aus Unwissenheit so handelt.
Offensichtlich setzt er alle Energie daran, die BIW schlecht zu machen. Die Gemeinderatswahlen im Mai 2014 werfen Ihre Schatten voraus.
3. Verhalten der Fa. C. Hafner
Die Firma C. Hafner bleibt ihrer Maxime treu, den Bürgen in Wimsheim stets nur halbe Wahrheiten zu „verkaufen“, und sie bleibt dabei völlig intransparent.
Bei der Präsentation des Projektes am 22.11.2012 in der Wimsheimer Hagenschießhalle wurden die Schornsteine bewusst weggelassen, unzweifelhaft in der Absicht, unerwünschte, vielleicht kritische Fragen der Bürger von vorneherein gar nicht aufkommen zu lassen.
Bei allen Gelegenheiten wirbt C. Hafner bis heute mit Emissionswerten, die angeblich unter der sogenannten Bagatellgrenze liegen und deshalb unbedenklich seien. Man ist aber nicht bereit, sich für die Zukunft verbindlich auf die Einhaltung dieser selbst verlautbarten Werte zu verpflichten. Offenkundig möchte sich Hafner die Möglichkeit offenhalten, die Grenzwerte, die der Bebauungsplan zulassen wird (z.B. pro Jahr 7,8 kg Quecksilber und 8,5 kg Arsen), auszuschöpfen. Die BIW hat die Geschäftsleitung von C. Hafner mehrfach um die Überlassung realer und bestätigter Messwerte ersucht, bis heute vergeblich. Die wiederholte Anfrage an die Gemeinde, Einsicht in die Messberichte für die Hafner-Anlagen aus 2012 und 2013, die ja im Rathaus vorliegen, nehmen zu dürfen, wurde mit dem Hinweis quittiert, die BIW möge zuständigkeitshalber beim Regierungspräsidium Karlsruhe nachfragen. Dessen Antwort steht derzeit noch aus.
C.Hafner bleibt trotz vielfacher Nachfragen bis heute die Antwort schuldig, warum das Unternehmen den Standort Wimsheim dem Standort Buchbusch an der Autobahnausfahrt Pforzheim-Nord vorzieht, obwohl nach Aussage von Dr. Reisert die Gewerbesteuer bei der Standortauswahl keine Rolle spielt. Die im Buchbusch gegebene, räumliche Entfernung der nächsten Wohngebiete, die ideale Verkehrsanbindung, die vermiedenen Standortnachteile für Hafner-Mitarbeiter aus dem Raum westlicher Enzkreis/Karlsruhe, das Wohlwollen des Gemeinderates der Stadt Pforzheim und die moralische Verpflichtung der Fa. C. Hafner gegenüber ihrem Traditionsstandort sprechen eindeutig für Pforzheim. Kaum etwas spräche für Wimsheim, u.a. der niedrigere Hebesatz der Gewerbesteuer, der im jährlichen Vergleich zu Pforzheim Einsparungen im Gegenwert von drei Luxuslimousinen aus Sindelfingen oder Sportwagen aus Zuffenhausen ermöglichen würde.
In seinem Interview in der PZ vom 7.2.2014 beklagt Dr. Reisert, daß „ein Konflikt so offen zutage tritt“. Er nennt dies „schade“, es sei „ein Phänomen unserer Zeit“, dass sich gegen Projekte Protest bilde. In der Wahrnehmung Herrn Dr. Reiserts sind „alle Verfahrensschritte korrekt gelaufen“, die Entscheidungen seien von der „demokratisch legitimierten Exekutive“ umgesetzt worden. Hier zeigt Dr. Reisert ein sehr zweifelhaftes Verständnis von gelebter Demokratie. Wie man praktische Demokratie ganz anders sehen und gestalten kann, verdeutlicht der Beitrag „Versuch einer Anleitung zur praktischen Demokratie“ im Blog der BI-Homepage.
Im selben Interview verkündet Dr. Reisert zur Überraschung der Leser, „Hafner brauche keine sogenannte BImsch-Genehmigung“, und der höchste Schornstein erreiche lediglich eine Höhe von 21 Metern über Grund, also 7,5 m über Gebäudehöhe, die beiden weiteren seien noch kleiner. Verdutzt reibt man sich die Augen: Hatte man das nicht einmal anders gelesen, z.B. im offiziellen Bebauungsplanentwurf des Büros Dr. Baldauf und insbesondere im Gutachten des Büros Dr. Dröscher, das bekanntlich Schornsteinhöhen von mehr als 36 m errechnet hat?
Herr Dr. Reisert setzt sich damit explizit in Widerspruch zum vorgelegten, aber noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplan, in dem ja, wie jedermann lesen kann, ein eingeschränktes Industriegebiet ausgewiesen ist. In der Version vom 10.09.2013 findet sich folgende Maßgabe zur Zulässigkeit von Betrieben und Anlagen: „Zulässig sind Betriebe der Edelmetall- und Nichteisenmetallverarbeitung einschließlich der dafür erforderlichen Anlagen und Einrichtungen nach der 4. BImSchV, – für die Zulässigkeit maßgebend ist die 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) in der Fassung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973).“
Wenn wir Herrn Dr. Reisert nun beim Wort nehmen, kann der Bebauungsplan sofort geändert werden: C. Hafner verzichtet auf die ursprünglich beabsichtigte Zusammenführung der heutigen Betriebsteile in Wimsheim, die Anlagen für die Gekrätzveraschung und die Scheiderei bleiben in Pforzheim, und Breitloh-West II bleibt, wie schon Breitloh-West I, ein reines Gewerbegebiet. Endlich eine gute Nachricht! Dann war der Entwurf des Bebauungsplans, wie er auf unserem Tisch liegt, nur ein bedauerliches Versehen? Warum dann der seit einem ganzen Jahr andauernde Streit?
In die aufkommende Erleichterung mischen sich allerdings Zweifel: Wie glaubhaft sind die Aussagen eines Unternehmens, das die Bürger Wimsheims nicht nur einmal bewusst getäuscht hat? Wer bietet uns die Gewähr dagegen, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Pläne wieder geändert werden und am Ende doch alle Betriebsteile nach Breitloh-West kommen? Und weshalb braucht C. Hafner das ganze große Grundstück, wenn man sich mit den im Bauantrag vom 4.2.2014 gezeigten Gebäuden und Anlagen zufrieden geben will? Ist das Ganze also doch wieder nur ein taktisches Manöver, das dem Zweck dient, die Wimsheimer für den Moment ruhig zu stellen?
Dr. Reisert hat am 7.2.2014 der PZ ein Interview gegeben, um in bestimmter Absicht eine zielkonforme Wirkung ín der Öffentlichkeit hervorzurufen. Die BIW nimmt die gar nicht so neuen Töne aus Pforzheim zur Kenntnis, ist sich aber bewusst, dass Worte „Schall und Rauch“ sind. Wir halten uns an Tatsachen, und die sind im Bebauungsplanentwurf Breitloh-West II in der Version vom 10.09.2013 nachzulesen.