Gutachtliche Stellungnahme zur Zulässigkeit der Bürgerbefragung

Es hat sich bedauerlicherweise wieder einmal herausgestellt, dass offizielle Aussagen von öffentlichen Ämtern gegenüber den Bürgern keinerlei Rechtssicherheit aufweisen. Die Bürgerinitiative hat deshalb eine „Gutachtliche Stellungnahme zur Zulässigkeit der Bürgerbefragung in der Planungssache der Firma Gold- und Silberscheideanstalt C.Hafner GmbH & Co. KG, Pforzheim“ in Auftrag gegeben.

 

Das Ergebnis lautet:

„Die Durchführung einer Bürgerbefragung ist bei jedem Verfahrensstand vor einer abschließenden Entscheidung möglich. Über die Fragestellung und den Zeitpunkt entscheidet der Rat. Es reicht hierzu ein schlichter Gemeinderatsbeschluss aus. Der Rat ist in der Bewertung des Ergebnisses frei.“

 

Diese gutachterliche Stellungnahme haben wir dem Bürgermeister und den Gemeinderäten zugesandt. Hier geht’s zu diesem Schreiben.

Wir sind der Meinung, kein Gemeinderat kann aufgrund dieses Schreibens mehr sagen: „Das habe ich nicht gewusst.“

Die Gutachterliche Stellungnahme können Sie ebenfalls hier einsehen: Gutachterliche Stellungnahme der Antwalts- und Notarkanzlei Frauendorf

Lesen Sie diese und überzeugen Sie sich, dass eine Bürgerbefragung jederzeit möglich wäre.

 

 

 

*)Haftungsausschluss für externe Links 

 

Brief an den Bürgermeister und die Gemeinderäte Gutachen Bürgerbefragung

Bürgerinitiative Wimsheim  * Uhlandstraße 15 Ÿ 71299 Wimsheim

 

Herrn Bürgermeister Mario Weisbrich

Damen und Herren des Gemeinderats

Rathausstraße 1

71299 Wimsheim  

cc: Presse

                                                                                             

                                                                                                          19. Februar 2014

Gutachterliche Stellungnahme zur Durchführung einer informatorischen Bürgerbefragung in Wimsheim über den Verkauf des gemeindlichen Grundstücks „Breiloh-West II“ an die Firma C. Hafner, Pforzheim

 

Sehr geehrter Herr Weisbrich, sehr geehrte Damen und Herren,


es hat sich bedauerlicherweise wieder einmal herausgestellt, dass offizielle Aussagen von öffentlichen Ämtern gegenüber den Bürgern keinerlei Rechtssicherheit aufweisen.

Deshalb haben wir eine gutachterliche Stellungnahme bei einem Rechtsanwaltsbüro in Auftrag gegeben, die Sie als Anhang dieses Schreibens erhalten.

 

Der Kern der Aussagen ist:

 

  • Diese Bürgerbefragung hat sich in der kommunalen Praxis als Institution entwickelt und wird als Ergänzung zu den gesetzlich bestehenden Formen der Bürgerbeteilig-ung immer wieder ins Spiel gebracht. Dies zielt auf die Ermittlung des Bürgerwillens zu konkreten kommunalpolitischen Fragestellungen ab, die von der Gemeinde zu entscheiden sind.
  • Rechtsgrundlage einer solchen Bürgerbefragung als Form der informellen Beteiligung ist, falls es diesbezüglich überhaupt einer Ableitung bedarf, Art. 28 Abs. 2 GG.
  • Die institutionalisierten Beteiligungsformen stellen keine abschließende Regelung von Bürgerbeteiligungen dar.
  • …die Anhörung….ist z.B. bei den Beteiligungsformen im Rahmen von §3 BauGB von Anfang an seit der Einführung unstreitige Verfahrensmöglichkeit.
  • Der Gemeinderat selbst hat nicht nur die Freiheit, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten, sondern natürlich auch die Freiheit die Bedeutung des Ergebnisses aufzunehmen.
  • Es kann … zusammengefasst werden, dass eine Bürgerbefragung in jedem Stadium eines Verfahrens und außerhalb eines Verfahrens prinzipiell nicht ausgeschlossen ist; dies soweit der Gemeinderat in seiner Entscheidung noch frei ist.
  • Die Durchführung einer Bürgerbefragung ist bei jedem Verfahrensstand vor einer abschließenden Entscheidung möglich. Über die Fragestellung und den Zeitpunkt entscheidet der Rat. Es reicht hierzu ein schlichter Gemeinderatsbeschluss aus. Der Rat ist in der Bewertung des Ergebnisses frei.

In einer der letzten Gemeinderatssitzungen haben Sie, Herr Bürgermeister Weisbrich, gesagt, dass die Gemeinde Herr des (Bebauungsplan-)Verfahrens sei und das Verfahren jederzeit beenden könnte. Somit sind Sie und der Gemeinderat in Ihrer Entscheidung noch frei.

 

Das Verhalten des Bürgermeisters und Gemeinderates im Hinblick auf die von uns mehrfach vorgebrachte Bitte, eine informatorische Bürgerbefragung zum o.g. Thema durchzuführen, erntet überwiegend Kopfschütteln und Unverständnis. Gewohnt kritiklos ist der Rat den haltlosen Beurteilungen und falschen Ratschlägen des Rechtsbeistandes der Gemeinde Wimsheim gefolgt. Die Aussagen von Herrn Bürgermeister Weisbrich waren wieder einmal von Täuschung geprägt, wenn sinngemäß behauptet wurde, eine informatorische Bürgerbefragung sei ebenso wie ein Bürgerentscheid nicht zulässig. In dieser Richtung wurde auch eine Beurteilung der Kommunalaufsicht falsch und damit irreführend dargestellt, wonach über eine Zulässigkeit einer Bürgerbefragung eher Unsicherheit herrsche.

 

Wir fordern Sie auf, Ihre falschen Behauptungen im Amtsblatt öffentlich richtig zu stellen und die Bevölkerung korrekt über die Zulässigkeit einer Bürgerbefragung zu informieren!

 

Dass echte Bürgerbeteiligung in diesem Verfahren immer wieder mit Falschaussagen und durchsichtigen Beschwichtigungsversuchen verhindert wurde, ist zu unserem Entsetzen in Wimsheim leider zum häufig praktizierten Mittel der Kommunalpolitik geworden. Es wäre ein überzeugender Akt gelebter Demokratie, die Meinung der Bürger unabhängig davon einzu-holen, wie diese ausfallen würde. Und es würde Ihnen allen zur Ehre reichen, eine so schwerwiegende Entscheidung, wie es die Ansiedlung der Hafner-Betriebe ist, in die Hände der Bürger zu legen. Ansonsten aber werden Sie für alle Zeiten als dasjenige Gremium in den Annalen der Gemeinde stehen, das den eigenen Bürgern ihr ureigenes Mitwirkungsrecht vorsätzlich und aus Mangel an Zivilcourage vorenthalten hat.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

(Prof. Dr. Wolfgang Jentner)                                                (Holger U. Lehmann)

Uhlandstraße 15                                                                   Uhlandstraße 38

71299 Wimsheim                                                                  71299 Wimsheim

Was bleibt? Nachlese zur Gemeinderatssitzung am 04.02.2014

 

Über die Gemeinderatssitzung, bei der der bereits vollzogene Verkauf von Breitloh – West II an die Fa. C. Hafner bekanntgegeben und der Bauantrag der Fa. C. Hafner vom Gemeinderat diskussionslos befürwortet wurde, konnte schon viel gelesen werden.

Nicht nur die PZ berichtete von einer Gemeinderatssitzung (http://www.pz-news.de/region_artikel,-Hafner-Diskussion-Verhaertete-Fronten-nach-Polizeieinsatz-in-Wimsheim-_arid,468188.html) wie es sie so bisher wohl noch nie gab. Auch die Polizei veröffentlichte den Vorgang im Internet (http://www.presseportal.de/print/2656540-pol-ka-enzkreis-wimsheim-buergerproteste-bei-einer-gemeinderatssitzung.html).

 

In der Presse las man in der Zwischenzeit viele Leserbriefe und u.a. verschiedene Stellungnahmen von BM Weisbrich und der Hafner Geschäftsführung.

 

Bei allen unterschiedlichen Interessen ist es uns wichtig, die Sicht der Bürgerinitiative Wimsheim sehr deutlich zu machen.

 

Das möchten wir in 4 Aspekten tun

 

1. Gemeinderatssitzung

2. Verhalten des Bürgermeisters

3. Verhalten der Fa. C.Hafner

4. Wie wird der Dorffrieden wiederhergestellt?

 

1. Gemeinderatssitzung vom 04.02.2014

 

Bürgermeister Weisbrich behauptete noch in der Sitzung, dass er mit diesem Andrang nicht gerechnet hat, weil es ja „nur“ um das Baugesuch der Fa. C. Hafner ging. Wir sind der Überzeugung, dass er sich der Brisanz sehr wohl bewusst war. Warum?

  • Er hat die Agenda erst zum letztmöglichen Zeitpunkt auch im Internet bekannt gemacht.
  • Er hat den Bauantrag Hafner so unverfänglich wie möglich formuliert und platziert
  • Er hat die wichtigste Nachricht, den Verkauf an Hafner, überhaupt nicht in der Agenda angekündigt, mit der Hoffnung, dass so wenig wie möglich Zuhörer oder gar Hafner-Gegner anwesend sein würden.
  • Bereits 25 Minuten vor Beginn der Sitzung waren fast alle Besucherplätze durch Mitarbeiter der Gemeinde und mit Befürworten des Projektes besetzt (ein Schelm, wer böses dabei denkt); offenbar wollte der Bürgermeister nur noch die freien Sitzplätze belegen lassen und mögliche Kritiker aussperren.

2. Verhalten des Bürgermeisters

 

Herr Weisbrich machte der PZ gegenüber die BI dafür verantwortlich, dass es bei der Gemeinderatssitzung zu wenig Plätze gab, weil die BI zur Demo eingeladen hätte. Das ist absoluter Unsinn. Der Bürgermeister hat die Bürger zur öffentlichen Gemeinderatssitzung eingeladen. Er hat Sorge dafür zu tragen, dass die interessierten Bürger dieser Einladung folgen können. Die BI konnte nicht früher zur Demonstration einladen, weil der Bürgermeister die Bevölkerung bis zur Veröffentlichung im Gemeindeblatt über Inhalt und Ort der Gemeinderatssitzung im Unklaren gelassen hat.

 

Herr Weisbrich hat bei dieser Gemeinderatssitzung gezeigt, dass er nicht weiß, wie man die Meinung von Bürgern einholt, obwohl die Bürgerbeteiligung das zentrale Thema seines Wahlkampfes im Jahr 2010 war.

 

Er hat die sehr sachliche Frage eines Bürgers, wie er denn die Meinung seiner Bürger einholt, erst nach mehrmaligem Wiederholen überhaupt verstanden. Er versuchte zunächst, mit der rechtlich fragwürdigen Antwort „Eine Bürgerbefragung ist nicht zulässig“ diese Frage zu entkräften. Der Fragesteller beharrte aber darauf, dass er wissen möchte, was Herr Weisbrich aktiv unternimmt und nicht was er aktiv unterlässt, um die Meinung der Bürger zu erfahren. Dazu fiel Herrn Weisbrich dann nichts anderes ein, als zu sagen, dass er schon mit Bürgern redet.

 

Dann müssen er und der aktuelle Gemeinderat sich aber die Frage gefallen lassen, ob sie im letzten Jahr in persönlichen Gesprächen von einer Mehrheit der Wimsheimer Bürger in Ihrer Sicht bekräftigt wurden, die Sache mit C. Hafner ohne „wirkliche“, d.h. ergebnisoffene Bürgerbeteiligung durchzuziehen. Vermutlich haben ihm das nur der Rechtsberater, die Fa. C. Hafner, die Gemeinderäte und die paar Aktivisten der IFW zugesprochen. Viele Befürworter der Hafner-Ansiedlung sind der Meinung, dass es eine Bürgerbefragung hätte geben müssen.

 

Bei der Beurteilung von Geschriebenem und Gesprochenem urteilt Herr Weisbrich mit zweierlei Maß.

 

Die von ihm nicht sinngemäß zitierten Worte von Holger Lehmann anlässlich der Demo am 17.12.2013 und dem Laternenlauf am 18.12.2013 verurteilt Herr Weisbrich in der Sitzung und im Gemeindeblatt öffentlich auf das Schärfste. Verbale Entgleisungen von Gemeinderäten, die z.B. Hunde auf BI Vertreter hetzen wollen und einzelne BI Vertreter öffentlich als Egoisten bezeichnen und insbesondere öffentliche Beschimpfungen, die von Anhängern der IFW wiederholt ausgesprochen wurden (u.a. wurden Kritiker der Hafner Ansiedlung als Lügner, Videofälscher, Schaumschläger, Einpeitscher, Egoisten bezeichnet), lässt er dagegen unkommentiert.

 

In einem weiteren Punkt hat Herr Weisbrich aus unserer Sicht versucht, die Bevölkerung zu täuschen und die BIW schlecht zu machen. Unter dem Punkt „Verschiedenes“ berichtete er, dass die Kommunalaufsicht des Landratsamts Enzkreis auf eine entsprechende Anfrage der Bürgerinitiative Wimsheim erklärte, dass sie eine unverbindliche informatorische Bürgerbefragung bezüglich der Ansiedlung der Fa. C. Hafner in Wimsheim für rechtswidrig hält. Dabei unterstellte er gar der Bürgerinitiative, diese Antwort bewusst zu verschweigen und bezichtigte sie der Täuschung.

 

Am 12.02.2014 wurden wir in der PZ eines Besseren belehrt. Markus Rudisile, Leiter der Kommunalaufsicht, erklärte auf Nachfrage der PZ, dass sich die Antwort „eine Bürgerbeteiligung ist rechtlich nicht zulässig“ ausschließlich auf ein formelles Bürgerbegehren bezieht, es aber „für informelle Bürgerbefragungen keinerlei rechtliche Vorgaben gibt“.  Auf diesen Standpunkt ruderte bereits im Dezember der Rechtsberater der Gemeinde, Prof. Büchner, nach einer Anfrage durch die PZ zurück, nachdem er auf der Gemeinderatssitzung vor über 200 Besuchern noch behauptet hatte, dass eine informelle Bürgerbefragung auch unzulässig ist. Wir glauben nicht, dass Bürgermeister Weisbrich aus Unwissenheit so handelt.

 

Offensichtlich setzt er alle Energie daran, die BIW schlecht zu machen. Die Gemeinderatswahlen im Mai 2014 werfen Ihre Schatten voraus.

 

3. Verhalten der Fa. C. Hafner

 

Die Firma C. Hafner bleibt ihrer Maxime treu, den Bürgen in Wimsheim stets nur halbe Wahrheiten zu „verkaufen“, und sie bleibt dabei völlig intransparent.

 

Bei der Präsentation des Projektes am 22.11.2012 in der Wimsheimer Hagenschießhalle wurden die Schornsteine bewusst weggelassen, unzweifelhaft in der Absicht, unerwünschte, vielleicht kritische Fragen der Bürger von vorneherein gar nicht aufkommen zu lassen.

 

Bei allen Gelegenheiten wirbt C. Hafner bis heute mit Emissionswerten, die angeblich unter der sogenannten Bagatellgrenze liegen und deshalb unbedenklich seien. Man ist aber nicht bereit, sich für die Zukunft verbindlich auf die Einhaltung dieser selbst verlautbarten Werte zu verpflichten. Offenkundig möchte sich Hafner die Möglichkeit offenhalten, die Grenzwerte, die der Bebauungsplan zulassen wird (z.B. pro Jahr 7,8 kg Quecksilber und 8,5 kg Arsen), auszuschöpfen. Die BIW hat die Geschäftsleitung von C. Hafner mehrfach um die Überlassung realer und bestätigter Messwerte ersucht, bis heute vergeblich. Die wiederholte Anfrage an die Gemeinde, Einsicht in die Messberichte für die Hafner-Anlagen aus 2012 und 2013, die ja im Rathaus vorliegen, nehmen zu dürfen, wurde mit dem Hinweis quittiert, die BIW möge zuständigkeitshalber beim Regierungspräsidium Karlsruhe nachfragen. Dessen Antwort steht derzeit noch aus.

 

C.Hafner bleibt trotz vielfacher Nachfragen bis heute die Antwort schuldig, warum das Unternehmen den Standort Wimsheim dem Standort Buchbusch an der Autobahnausfahrt Pforzheim-Nord vorzieht, obwohl nach Aussage von Dr. Reisert die Gewerbesteuer bei der Standortauswahl keine Rolle spielt. Die im Buchbusch gegebene, räumliche Entfernung der nächsten Wohngebiete, die ideale Verkehrsanbindung, die vermiedenen Standortnachteile für Hafner-Mitarbeiter aus dem Raum westlicher Enzkreis/Karlsruhe, das Wohlwollen des Gemeinderates der Stadt Pforzheim und die moralische Verpflichtung der Fa. C. Hafner gegenüber ihrem Traditionsstandort sprechen eindeutig für Pforzheim. Kaum etwas spräche für Wimsheim, u.a. der niedrigere Hebesatz der Gewerbesteuer, der im jährlichen Vergleich zu Pforzheim Einsparungen im Gegenwert von drei Luxuslimousinen aus Sindelfingen oder Sportwagen aus Zuffenhausen ermöglichen würde.

 

In seinem Interview in der PZ vom 7.2.2014 beklagt Dr. Reisert, daß „ein Konflikt so offen zutage tritt“. Er nennt dies „schade“, es sei „ein Phänomen unserer Zeit“, dass sich gegen Projekte Protest bilde. In der Wahrnehmung Herrn Dr. Reiserts sind „alle Verfahrensschritte korrekt gelaufen“, die Entscheidungen seien von der „demokratisch legitimierten Exekutive“ umgesetzt worden. Hier zeigt Dr. Reisert  ein sehr zweifelhaftes Verständnis von gelebter Demokratie. Wie man praktische Demokratie ganz anders sehen und gestalten kann, verdeutlicht der Beitrag Versuch einer Anleitung zur praktischen Demokratie“ im Blog der BI-Homepage.

 

Im selben Interview verkündet Dr. Reisert zur Überraschung der Leser, „Hafner brauche keine sogenannte BImsch-Genehmigung“, und der höchste Schornstein erreiche lediglich eine Höhe von 21 Metern über Grund, also 7,5 m über Gebäudehöhe, die beiden weiteren seien noch kleiner. Verdutzt reibt man sich die Augen: Hatte man das nicht einmal anders gelesen, z.B. im offiziellen Bebauungsplanentwurf des Büros Dr. Baldauf und insbesondere im Gutachten des Büros Dr. Dröscher, das bekanntlich Schornsteinhöhen von mehr als 36 m errechnet hat?

 

Herr Dr. Reisert setzt sich damit explizit in Widerspruch zum vorgelegten, aber noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplan, in dem ja, wie jedermann lesen kann, ein eingeschränktes Industriegebiet ausgewiesen ist. In der Version vom 10.09.2013 findet sich folgende Maßgabe zur Zulässigkeit von Betrieben und Anlagen: „Zulässig sind Betriebe der Edelmetall- und Nichteisenmetallverarbeitung einschließlich der dafür erforderlichen Anlagen und Einrichtungen nach der 4. BImSchV, – für die Zulässigkeit maßgebend ist die 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) in der Fassung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973).“

 

Wenn wir Herrn Dr. Reisert nun beim Wort nehmen, kann der Bebauungsplan sofort geändert werden: C. Hafner verzichtet auf die ursprünglich beabsichtigte Zusammenführung der heutigen Betriebsteile in Wimsheim, die Anlagen für die Gekrätzveraschung und die Scheiderei bleiben in Pforzheim, und Breitloh-West II bleibt, wie schon Breitloh-West I, ein reines Gewerbegebiet. Endlich eine gute Nachricht! Dann war der Entwurf des Bebauungsplans, wie er auf unserem Tisch liegt, nur ein bedauerliches Versehen? Warum dann der seit einem ganzen Jahr andauernde Streit?

 

In die aufkommende Erleichterung mischen sich allerdings Zweifel: Wie glaubhaft sind die Aussagen eines Unternehmens, das die Bürger Wimsheims nicht nur einmal bewusst getäuscht hat? Wer bietet uns die Gewähr dagegen, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Pläne wieder geändert werden und am Ende doch alle Betriebsteile nach Breitloh-West kommen? Und weshalb braucht C. Hafner das ganze große Grundstück, wenn man sich mit den im Bauantrag vom 4.2.2014 gezeigten Gebäuden und Anlagen zufrieden geben will? Ist das Ganze also doch wieder nur ein taktisches Manöver, das dem Zweck dient, die Wimsheimer für den Moment ruhig zu stellen?

 

Dr. Reisert hat am 7.2.2014 der PZ ein Interview gegeben, um in bestimmter Absicht eine zielkonforme Wirkung ín der Öffentlichkeit hervorzurufen. Die BIW nimmt die gar nicht so neuen Töne aus Pforzheim zur Kenntnis, ist sich aber bewusst, dass Worte „Schall und Rauch“ sind. Wir halten uns an Tatsachen, und die sind im Bebauungsplanentwurf Breitloh-West II in der Version vom 10.09.2013 nachzulesen.

 

4. Wie wird der Dorffrieden wieder hergestellt?

Die Wiederherstellung des Dorffriedens wird von allen Seiten angemahnt. Es scheint, dass viele der Hafner-Befürworter hier nur die Bürgerinitiative in der Pflicht sehen und für sich selbst in Anspruch nehmen, die Bürgerinitiative weiter beschimpfen und verleumden zu dürfen. Wir sind überzeugt, dass notwendige Voraussetzung für die Befriedung im Ort Aufrichtigkeit und Offenheit sind. Sie sind der Nährboden, auf dem ein friedliches Miteinander gedeiht und wächst. Dazu gehört der Respekt vor der Meinung des Anderen – und der Anstand, diese zu ertragen.

 

Liebe Wimsheimer Bürger,

zu dieser Fragestellung möchten wir gerne Ihre Meinung hören.

Schreiben Sie uns. Unter http://www.bi-wimsheim.de/index.php/kontakt finden Sie die Kontakte.

 


 

*)Haftungsausschluss für externe Links 

 

Versuch einer Anleitung zu praktischer Demokratie

„So läuft unsere Demokratie“ erklärt Dr. Philipp Reisert in der PZ vom 7.2.2014 und erteilt damit der „demokratisch legitimierten Exekutive“ der Wimsheimer Verwaltung unaufgefordert Absolution. Ähnliches hat man aus dem Munde eines Gemeinderats gehört: „Wir sind gewählt und machen unsere Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen.“ Doch ist das genug, nur die halbe Wahrheit oder gar ein Irrglaube?

 

Demokratie besteht demnach darin, daß die Wähler alle paar Jahre ihr Kreuzchen machen und hoffen, daß die so gewählten „Volksvertreter“ das Richtige, das Gewünschte, tun. Was aber, wenn die Volksvertreter nicht im Sinne der Bürger entscheiden? Läuft unsere Demokratie dann auch noch richtig? Sind die Bürger und Wähler dazu verdammt, zu warten, bis sie erneut ihr Kreuzchen machen dürfen, um dann ihren Vertretern möglicherweise ihr Mandat zu entziehen? Und über­nimmt ein Mandatsträger mit seiner Wahl nicht auch die Pflicht, immer wieder zu prüfen, ob seine Handlungsweise noch vom Wunsch und Willen seiner Wähler gedeckt ist, ob er noch überein­stimmt mit den Interessen der Bürger? Was ist, wenn der leiseste Zweifel aufkommt, ob Entschei­dungen noch im Sinne der Bürger getroffen werden? Muss nicht spätestens dann der Bürger be­fragt werden, wohin die Reise gehen soll?

 

Wir haben gelernt, daß wir eine „repräsentative Demokratie“ haben in diesem Land, angeblich die beste und freiste aller Zeiten auf deutschem Boden. Aber in unserer Verfassung steht auch zu le­sen, daß das Volk der „oberste Souverän“ sei. Auf unsere Gemeinde projiziert bedeutet dies: Die Bürger in ihrer Gesamtheit sind der Souverän, dem die Verwaltung zu dienen hat, unterstützt und kontrolliert vom gewählten Gemeinderat. Jeder einzelne Gemeinderat ist von diesem Souverän be­auftragt, zum Wohle und im Sinne der Bürger zu handeln; darin besteht sein Mandat. Dieses hat er nicht vom Bundeskanzler, nicht vom Ministerpräsidenten, nicht vom Landrat und nicht vom Bürger­meister erhalten, auch nicht von Rechtsanwalt Büchner, sondern allein von den Bürgern Wims­heims. Diesen ist er verantwortlich. Stellt sich heraus, daß seine individuellen Interessen und Wertvorstellungen erkennbar nicht (mehr) mit denjenigen der Bürger übereinstimmen, so muss er sein Mandat zwingend zurückgeben, kann die Bürger nicht länger vertreten. So, Herr Dr. Reisert, und so, werte Gemeinderäte, geht echte Demokratie!

 

Der Gemeinderat muss die Kongruenz seiner Interessen mit dem Bürgerinteresse nicht prüfen, wenn es um die Beschaffung von 10 neuen Gießkannen für den Friedhof geht. Vermutlich besteht dazu auch kein Anlass, wenn im Zuge einer Bauanfrage an einem vorhandenen Gebäude etwa eine Zisterne eingerichtet werden soll. Wenn aber ein Projekt mit weitreichenden Auswirkungen für die Gemeinde und ihre Bürger, womöglich sogar bedeutsam für spätere Generationen, ins Werk ge­setzt werden soll, bedarf es unzweifelhaft der Rückversicherung bei den Bürgern. Dies ist nicht nur notwendig vor dem Hintergrund der verfassten politischen Hierarchie, sondern ein Gebot persönli­cher Klugheit und Rücksichtnahme.

 

Nicht erst seit der denkwürdigen Gemeinderatsitzung am 4. Februar 2014 muss sich der Gemein­derat fragen, ob er noch im Sinne der Bürgerschaft entscheidet.
Wenn sich die Damen und Herren dieses Gremiums dessen nicht (mehr) sicher sind – wie könnten sie’s angesichts der gegenwärti­gen Situation im Ort sein? – sollten, nein müssten (!) sie die Bürger fragen. Danach können sie beruhigt und mit dem Rückhalt der Bürger, so oder anders weitermachen. Es wäre so einfach, und es ist legal, denn es gibt kein Gesetz, das eine Bürgerbefragung verbietet!

 

Und noch etwas wäre für den Wimsheimer Rat zu überlegen. Am 25. Mai 2014 finden im ganzen Land Kommunalwahlen statt, und auch in Wimsheim wird ein neuer Gemeinderat gewählt. Die  Mandate aller Gemeinderäte laufen also in wenigen Wochen aus. Ob sie nach der Wahl erneuert  werden, hängt von der Entscheidung der Wähler ab. Einige der heutigen Gemeinderäte werden wahrscheinlich aus dem Gremium ausscheiden wollen oder müssen. Für jeden einzelnen stellt sich spätestens jetzt die Frage, ob er oder sie innerhalb der demnächst auslaufenden Mandatszeit eine derart belastete und folgenschwere Entscheidung treffen will, wie sie die Ansiedlung der Haf­ner-Betriebe darstellt, und ob er oder sie sehr viele Mitbürger in der vorgeführten Weise übergehen will. Herr Dr. Reisert irrt, wenn er meint, viele Bürger würden darüber froh sein, daß eine, genauer: diese Entscheidung, gefallen ist. Nun könne man auf einander zugehen, orakelt er unbestimmt. So sehr das zu wünschen wäre: Wer aber soll denn auf wen zugehen nach einem so fundamentalen Zerwürfnis, das ja fortbesteht, wenn sich Bürger in großer Zahl übergangen oder sogar betrogen fühlen? Vielleicht hoffen einige Opti­misten auf die Macht der Gewöhnung, doch tiefe Wunden heilen langsam und hinterlassen blei­bende Narben. Besser wäre es, heute die Bürger aktiv zu befragen, als morgen passiv auf eine ungewisse Versöhnung zu warten!

 

Behauptung des Bürgermeisters wird zurückgewiesen

In der Gemeinderatssitzung vom 4.2.2014 und im Gemeindeblatt vom 07.02.14 behauptete der Bürgermeister Mario Weisbrich:

 
Der Vorsitzende der BIW Herr Holger Lehmann hätte im Rahmen der Demonstration und des Laternenlaufs am 17. und 18.12.2013 verlautbart (mit den Zitaten): „Sitzen also Zocker im Rathaus“ und „Sitzen da Feiglinge im Rathaus“. Die Äußerungen richteten sich – nach seinen Aussagen – neben den Mitgliedern des Gemeinderates auch gegen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses bzw. der Gemeinde Wimsheim.
 
Diese Behauptung und der damit verbundene persönliche öffentliche Angriff gegenüber Herrn Holger Lehmann entbehrt jeglicher Grundlage und wird schärfstens zurückgewiesen.
Die zitierten Passagen werden völlig aus dem Zusammenhang in der Rede gerissen.

Richtig ist (aufgrund des Manuskripts der Rede vom 18.12.13 und ca. 60 anwesenden Zeugen):

Der Redner hat nur die Frage zu bedenken gegeben, ob der Bürgermeister und sein Gemeinderat mit „Zockern“ oder „Feiglingen“ bezeichnet werden könnten. Im Kontext dieser Fragen ist deutlich zu erkennen, dass damit ausschließlich der Bürgermeister und die Gemeinderäte gemeint sein können.

Eine Ausweitung auf die weisungsgebundenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Rathaus verbietet sich von selbst und war zu keiner Zeit beabsichtigt.

 

 

 

Gemeinderatssitzung 4.2.

„Wenn du wirklich glaubst,

dass die Umwelt weniger wichtig ist als die Wirtschaft,

dann versuche mal die Luft anzuhalten, während du dein Geld zählst“
(Zitat von Dr. Guy McPherson)

 

Am 4.2.2014 hat Bürgermeister Mario Weisbrich bekanntgegeben, dass nach 
nichtöffentlicher Entscheidung des Gemeinderats
(und unter Ausnutzung einer Gesetzeslücke)
der Kaufvertrag mit Fa. C.Hafner über das Gelände Breitloh-West II 
notariell beuurkundet wurde.

 

Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen…

 

 

siehe auch: Was nicht in der Pressemitteilung der Polizei steht*)

 

 

 

*)Haftungsausschluss für externe Links