Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 6.9.17 als höchstrichterliche Instanz den Beschluss gefasst:
Die von der Gemeinde Wimsheim gegen die Nichtzulassung der Revision im Normenkontrollverfahren eingelegten 3 Beschwerden wurden alle abgewiesen!
Damit bleibt der Bebauungsplan für Breitloh West II unwirksam!
Lesen Sie hier alle 3 Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtes vom 6. September nach:
Aktenzeichen BVerwG 4 BN 19.17, BVerwG 4 BN 20.17, BVerwG 4 BN 21.17
Hier das Aktenzeichen des Beschlusses vom Verwaltungsgericht Mannheim
Aktenzeichen VGH 5 S 1049/1
Das Urteil mit seiner Begründung können Sie auf der Seite des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim nachlesen:
http://vghmannheim.de