Urteil des BUNDESVerwaltungsgerichts: Bebaungsplan Industriegebiet Breitloh West II GESTOPPT

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 6.9.17 als höchstrichterliche Instanz den Beschluss gefasst:

 

Die von der Gemeinde Wimsheim gegen die Nichtzulassung der Revision im Normenkontrollverfahren eingelegten 3 Beschwerden wurden alle abgewiesen!
Damit bleibt der Bebauungsplan für Breitloh West II unwirksam!


Lesen Sie hier alle 3 Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtes vom 6. September nach:

Aktenzeichen BVerwG 4 BN 19.17, BVerwG 4 BN 20.17BVerwG 4 BN 21.17

 

Hier das Aktenzeichen des Beschlusses vom Verwaltungsgericht Mannheim

Aktenzeichen VGH 5 S 1049/1

Das Urteil mit seiner Begründung können Sie auf der Seite des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim nachlesen:
http://vghmannheim.de