Hymne vom Wachstum

Hymne vom Wachstum

  
Hafner, welche Zuversicht,
unser Heil in diesem Leben,
dieses weis ich, sollt ich nicht,
mich damit zufrieden geben?
Weil uns auch kein Demo-Bann,
ewig von ihm trennen kann.
 
Schultes, deine Firma lebt,
kannst ihr Wachstum täglich schauen,
überall, wo ihr Geist schwebt,
darf sie planen, roden, bauen.
Dank der Baurechtssicherheit:
Amen- bis in Ewigkeit!
 
Wir sind durch das Fortschrittsband,
allzu fest mit ihr verbunden,
sie hat nun auf bestem Land,
einen Standort hier gefunden.
Hafner, unsre Zuversicht:
Er hält, was er uns verspricht!
 
Wimsheim, dein Gemeinderat,
darf sich auf die Steuer freuen,
was er erst beschlossen hat,
wird ihn sicherlich gereuen.
Er verliert zwar sein Gesicht-
doch das kümmert ihn- noch nicht!
 
Der Heckengäu-Schütze.
 

Demonstration 08. April 2014

EINLADUNG ZUR DEMO

 

Wir kämpfen weiter und demonstrieren:

 

am:         Dienstag, den 8. April 2014 

ab:          18.30 Uhr

wo:         vor dem Wimsheimer Rathaus

gegen:   den Beschluss des Gemeindrats
               – Verkauf des Grundstücks
                 Breitloh West II  an C.Hafner –

für:         einen Bürgerentscheid!

 

Kommen Sie und drücken Sie damit aus, dass Sie mit diesem Beschluss nicht einverstanden sind! Unterstützen Sie uns durch Ihre Teilnahme!

 

Wir erachten es als wichtig, dass der Gemeinderat und der Bürgermeister unser Interesse zu jeder Gemeinderatssitzung wahrnimmt.

 

Lesen Sie hierzu auch den Beitrag über die Synopse: Möglicherweise krebserregende Stoffe oder Hafner fordert Handypfand.

 

Glosse der Woche „Theatertage in Wimsheim“

Glosse der Woche  „Theatertage in Wimsheim“

Heute am 27.03.2014 ist der „Welttag des Theaters“. Und obwohl die Grenzbachchaoten des TSV Ihre Schauspielkunst erst im April/Mai zeigen können, fand der „Wimsheimer Tag des Theaters“ bereits am 25.03.2014 statt.

Als Gemeinderatssitzung getarnt, wurde von Bürgermeister Weisbrich die Abwägung der Einwendungen und Bedenken im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens am 25.03.2014 in der Hagenschießhalle erneut als Theaterstück inszeniert.

Seiner schauspielerischen Qualitäten offensichtlich bewusst, hielt er sich selbst sehr zurück und überlies das Feld weitestgehend einem gemeindefremden Moderator, einem hochdekorierten Rechtsberater und einem Technokraten, der den Auftrag hatte, mit komplizierten unvollständigen Sätzen und vielen „Ääähs“ die Zuhörer offensichtlich einzuschläfern. Um dieses Ziel noch besser zu erreichen, wurde für die Präsentationsunterlage eine nicht lesbare kleine Schrift verwendet. Kritische Fragen des Gemeinderats waren nicht geplant oder zugelassen. Ein paar rhetorische Fragen einzelner Gemeinderäte sollten zeigen, dass hier Verantwortung übernommen wird.

Soweit so gut! Davon abgesehen, dass man mit einem Theaterstück den Ängsten und Bedenken von Bürgern nicht begegnen kann, ist dem Regisseur ein weiterer grober Schnitzer unterlaufen:

Theater wird bekanntlich auf der Bühne und nicht vor der Bühne gespielt!

 

Bei einem Theater gibt es Akteure und Zuschauer. In den meisten Theaterstücken nehmen die Zuschauer keinen Einfluss auf die Handlung. So gesehen  war nicht nur die letzte GR-Sitzung Theater, sondern das gesamte Verfahren in Sachen C. Hafner aus Sicht vieler Zuschauer ein Theaterprogramm in mehreren Akten:

  • Es fanden zwei Szenen „Zuschauerbeteiligung“ statt, beeinflussten  aber das Theaterstück nicht.
  • Alle Schauspieler spielten  nur ihre vorgesehene Rolle um das Stück zu Ende zu führen.
  • Die Rollen der Gemeinderäte wurden zu Statisten, die teilweise nicht wussten, über was sie abstimmten bzw. die Konsequenzen nicht diskutierten
  • Die Choreographie und die Dramaturgie des Stückes wurde über Jahre entwickelt mit dem Ziel, eben ohne echte Zuschauerbeteiligung das Stück bis zum Ende spannend zu halten.
  • Der Regisseur sorge dafür, dass der Inhalt des Stückes feststand und nie öffentlich reflektiert wurde
  • Die Theaterdirektoren sorgten dafür, dass die mehrfachen  Zuschauerwünsche über den Ausgang des Stückes abstimmen zu dürfen, als nicht zulässig erklärt wurden.
  • Auch das für viele Zuschauer bittere Ende des Stückes stand von vorneherein fest. 

 

 

Spendenaufruf – Helfen Sie mit, wir kämpfen auch für Sie!

Spendenaufruf

Keine C. Hafner Ansiedelung in Wimsheim

 

Wir brauchen die Unterstützung aller, die sich mit uns dafür einsetzen,
dass das Grundstück im Breitloh-West II nicht an die Firma C.Hafner verkauft wird.

 

Jede Spende bringt uns dem erhofften Ziel ein Stück näher!

Wir bitten Sie daher um Ihre Mithilfe!

 

Bürgerinitiative Wimsheim e.V.

Kontoverbindung:          370515005

Bankleitzahl:                 60390300

 

IBAN:    DE17 6039 0300 0370 5150 05

BIC:      GENODES1LEO

 

Wir freuen uns über jede Spende, egal ob groß oder klein.

Im Voraus ganz HERZLICHEN DANK!

 

Auch bei den Demonstrationen vor den Gemeindratssitzungen können Sie uns direkt
durch eine Bar-Spende in unsere Spendenbox unterstützen.

Falls Sie eine Spendenbescheinigung für Ihre Spende wünschen,

werden wir Ihnen diese gerne ausstellen.

 

Wir lassen uns den Mund nicht verbieten!

 

 

Wir lassen uns den Mund nicht verbieten – auch wenn das mancher Hafner-Befürworter wohl gerne so hätte!

Wir werden nicht aufhören unbequeme und kritische Fragen zu stellen!

Wir leben in einer Demokratie und hier gibt es das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Wir jedenfalls fordern als Bürger unsere demokratischen Rechte ein, die uns durch die Verfassung verbrieft sind.

 

Wir werden bei der nächsten Gemeinderatssitzung wieder kritisch und vielleicht unbequem folgende Fragen stellen:

 

  • Hat die Gemeinde zu irgendeinem Zeitpunkt vor dem 23.7.2013 öffentlich oder durch Vermittlung von Dritten Breitloh-West-II zum Verkauf angeboten bzw. ausgeschrieben?
  • Weshalb wurde der notarielle Kaufvertrag mit der Firma HIG Immobilien GmbH, Pforzheim, vom 15.01.2014 nicht veröffentlicht, obwohl der Veröffentlichung keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen?
  • Wie hoch sind der Kaufpreis und die Erschließungskosten für das Grundstück „BreitlohWest II“, die beim Abschluss des notariellen Kaufvertrages vom 15.01.2014 vereinbart wurden?
  • Enthält der notarielle Kaufvertrag vom 15.01.2014 ein Rücktrittsrecht zu Gunsten der Firma HIG Immobilien GmbH? Für den Fall, dass ein Rücktrittsrecht besteht: Unter welchen Voraussetzungen kann die Firma HIG Immobilien GmbH zurücktreten?
  • Enthält der notarielle Kaufvertrag vom 15.01.2014 eine Regelung, wonach die Gemeinde die Bebaubarkeit des Grundstücks „Breitloh-West II“ für eine industrielle Nutzung garantiert? Für den Fall einer Garantie oder einer ähnlichen Zusicherung: Enthält der Vertrag eine Regelung über eine etwaige Schadenersatzpflicht der Gemeinde, wenn ja, in welcher Höhe?
  • Wie oft und an welchen Tagen hat der Gemeinderat in nichtöffentlichen Sitzungen seit dem 06.11.2012 bis heute den Verkauf des Grundstücks Breitloh-West II“ an die Hafner-Gruppe behandelt?
  • Gab es vor dem Gemeinderatsbeschluss vom 23.07.2013 irgendwelche verbindlichen Zusagen oder Absichtserklärungen an die Hafner-Gruppe über die Bedingungen des Grundstücksverkaufes?

Wir sind auf die Antworten gespannt – Sie auch?

Dann besuchen Sie die Gemeinderatssitzung am 25. März 2014 in der Hagenschießhalle und die anschließende Bürgerfrageviertelstunde.

 

Zitat: „In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht.“

          Tucholsky (1922)

 

3. Bürgerbegehren der BI eingereicht

Am Montag, den 17. März wurde das 3. Bürgerbegehren der BI fristgerecht auf dem Wimsheimer Rathaus übergeben. Dank des wieder einmal grandiosen Einsatzes vieler Mitstreiter und Unterstützer konnten wir genügend Unterschriften übergeben.

Wir dürfen gespannt sein, ob die Bürger Wimsheims über dieses Bürgerbegehren im nächsten Amtsblatt vom Bürgermeister informiert werden.

 

Der Antrag des Bürgerbegehrens lautet: Die Unterzeichner beantragen einen Bürgerentscheid über die Frage: „Soll das im Gewann „Breitloh – West II“ liegende gemeindliche Grundstück von ca. 5,57 ha an die Firma HIG Immobilien GmbH + Co. KG (es handelt sich um eine Grundstücksgesellschaft der Unternehmensgruppe C. Hafner, Gold- und Silberscheideanstalt, Galvanik und Edelmetall-Recycling, Pforzheim), Pforzheim, lt. öffentlicher Bekanntgabe vom 4.2.2014, verkauft werden?“

 

Der Gemeinderat wurde gebeten, bis spätestens 11.04.2014 über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden.

Wir wollen mit diesem Bürgerbegehren keinen Einfluss auf das Bebauungsplanverfahren, sondern allein auf das Auswahlermessen bei der Verkaufsentscheidung nehmen. (Lesen Sie die Vollständige Begründung am Ende des Textes)

Aus diesem Grunde fordern wir den gesamten Gemeinderat auf:

 

Lassen Sie endlich die Bürger entscheiden – sie sind mündig genug! 

 

Die Begründung lautet:

Die Gemeinde hat nach dem Bebauungsplanverfahren, das am 18.12.2012 eingeleitet wurde, die Auswahl, einen nicht störenden 

Gewerbebetrieb oder einen wesentlich störenden Industriebetrieb anzusiedeln. Der Gemeinderat der Gemeinde Wimsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.07.2013 den Grundsatzbeschluss gefasst, das vorgenannte Grundstück an die Firma C. Hafner, Pforzheim, zu verkaufen. Dieser Grundsatzbeschluss war wegen der fehlenden Einzelheiten nicht vollziehbar. Herr Bürgermeister Weisbrich gab in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 04.02.2014 bekannt, dass im Anschluss an die öffentliche Sitzung vom 23.07.2013 eine nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderats stattgefunden hatte, in der der konkrete, vollziehbare Verkaufsbeschluss gefasst worden war. In dieser nicht öffentlichen Sitzung war beschlossen worden, das strittige Grundstück nicht an C. Hafner, sondern an eine Grundstücksgesellschaft der Unternehmensgruppe Hafner, nämlich die HIG Immobilien GmbH + Co. KG, Pforzheim, zu verkaufen. Dabei sollen die Einzelheiten des Vertragsinhaltes gebilligt worden sein, die schon in der nicht öffentlichen Sitzung am 06.11.2012 vom Gemeinderat als Verhandlungsleitlinie festgelegt worden waren. Dieser Verkaufsbeschluss soll nunmehr durch Abschluss eines notariellen Kaufvertrags zwischen der Gemeinde und der Firma HIG Immobilien GmbH + Co. KG, Pforzheim, insoweit vollzogen worden sein. Gegen diesen in der nicht öffentlicher Sitzung des Gemeinderats am 23.07.2013 gefassten konkreten Verkaufsbeschluss richtet sich das vorliegende Bürgerbegehren.

Wir wollen mit diesem Bürgerbegehren keinen Einfluss auf das Bebauungsplanverfahren, sondern allein auf das Auswahlermessen bei der Verkaufsentscheidung nehmen.

Ein Kostendeckungsvorschlag ist nicht vorzulegen. Sollte die Gemeinde Wimsheim auf den Verkaufserlös des Grundstücks angewiesen sein, kann das Grundstück auch an andere Gewerbetreibende verkauft werden.

 

Demonstration 25.03.2014

EINLADUNG ZUR DEMO

 

Wir kämpfen weiter und demonstrieren:

 

am:         Dienstag, den 25.  März 

ab:          18.30 Uhr

wo:         vor der Hagenschießhalle

gegen:   den Beschluss des Gemeindrats
               – Verkauf des Grundstücks
                 Breitloh West II  an C.Hafner –

für:         einen Bürgerentscheid
              eine Bürgerbefragung

 

Kommen Sie und drücken Sie damit aus, dass Sie mit diesem Beschluss nicht einverstanden sind! Unterstützen Sie uns durch Ihre Teilnahme!

 

 

Wir erachten es als wichtig, dass der Gemeinderat und der Bürgermeister unser Interesse zu jeder Gemeinderatssitzung wahrnimmt.

 

Verfolgen Sie selbst , wie der Gemeinderat Ihre Bedenken und Einwände bei der Sitzung behandelt !

Überzeugen Sie sich, ob Sie vom Gremium ernst genommen werden. 

 

Lesen Sie hierzu auch den Beitrag über die Synopse: Möglicherweise krebserregende Stoffe oder Hafner fordert Handypfand.

 

Bürgermeister weist Schuld von sich

Herr Weisbrich machte der PZ gegenüber die BI dafür verantwortlich, dass es bei der Gemeinderatssitzung zu wenig Plätze gab, weil die BI zur Demo eingeladen hätte. Das ist absoluter Unsinn. Der Bürgermeister hat die Bürger zur öffentlichen Gemeinderatssitzung eingeladen. Er hat Sorge dafür zu tragen, dass die interessierten Bürger dieser Einladung folgen können und das beinhaltet auch, dass die Verwaltung einen Raum, der geeignet ist, zur Verfügung stellt.
Nach dem Bericht vom 08.02.2014 in der LKZ sind wir von Herrn Weisbrich abermals enttäuscht. Kein Wort der Entschuldigung über sein Katastrophenmanagement und die Falscheinschätzung der Lage ,sondern nur die alt bekannten Floskeln. Man hätte dies nicht vorhersehen können, schuld sind immer die anderen, ich mache keine Fehler, wir sind die Guten die andern die Bösen. Das Fehlverhalten von Herrn Weisbrich wird nun durch die Rüge von Vize-Landrat Herr Wolfgang Herz und die Neuansetzung der Beschlüsse, im vollen Umfang bestätigt. Nein, nicht die Bi ist schuld sondern ganz allein Herr Weisbrich.
Darum fordern wir ihn auf „ Machen Sie den Hoeneß und nicht den Mappus und stehen Sie zu Ihren Fehlern!“

 

Gemeinderatssitzung vom 4.2.2014 wird wiederholt!

Die Gemeinderatssitzung vom 4.2.2013 wird lt. Landratsamt am 11.3.2014, 19.00 Uhr wiederholt!

 

Lesen Sie hierzu den Artikel aus der PZ-News: Platzmangel bei Gemeinderatssitzung zieht Rüge nach sich

 

Siehe hierzu auch Planet-Kaizen Blog: Gemeinderatssitzung wird wiederholt.*) und 

Muss die sonderbare Gemeinderatssitzung vom vom 04.02. wiederholt werden?*)

 

EINLADUNG ZUR DEMO

 

Wir kämpfen weiter und demonstrieren:

 

am:         Dienstag, den 11. März 

ab:          18.30 Uhr

wo:         vor dem Wimsheimer Rathaus
gegen:   den Beschluss des Gemeindrats

               – Verkauf des Grundstücks
                 Breitloh West II  an C.Hafner –

für:         einen Bürgerentscheid
               eine Bürgerbefragung

 

Kommen Sie und drücken Sie damit aus, dass Sie mit diesem Beschluss nicht einverstanden sind! Unterstützen Sie uns durch Ihre Teilnahme!

 

Wir erachten es als wichtig, dass der Gemeinderat und der Bürgermeister unser Interesse zu jeder Gemeinderatssitzung wahrnimmt.

  

 

 *)Haftungsausschluss für externe Links