3. Bürgerbegehren der BI eingereicht

Am Montag, den 17. März wurde das 3. Bürgerbegehren der BI fristgerecht auf dem Wimsheimer Rathaus übergeben. Dank des wieder einmal grandiosen Einsatzes vieler Mitstreiter und Unterstützer konnten wir genügend Unterschriften übergeben.

Wir dürfen gespannt sein, ob die Bürger Wimsheims über dieses Bürgerbegehren im nächsten Amtsblatt vom Bürgermeister informiert werden.

 

Der Antrag des Bürgerbegehrens lautet: Die Unterzeichner beantragen einen Bürgerentscheid über die Frage: „Soll das im Gewann „Breitloh – West II“ liegende gemeindliche Grundstück von ca. 5,57 ha an die Firma HIG Immobilien GmbH + Co. KG (es handelt sich um eine Grundstücksgesellschaft der Unternehmensgruppe C. Hafner, Gold- und Silberscheideanstalt, Galvanik und Edelmetall-Recycling, Pforzheim), Pforzheim, lt. öffentlicher Bekanntgabe vom 4.2.2014, verkauft werden?“

 

Der Gemeinderat wurde gebeten, bis spätestens 11.04.2014 über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden.

Wir wollen mit diesem Bürgerbegehren keinen Einfluss auf das Bebauungsplanverfahren, sondern allein auf das Auswahlermessen bei der Verkaufsentscheidung nehmen. (Lesen Sie die Vollständige Begründung am Ende des Textes)

Aus diesem Grunde fordern wir den gesamten Gemeinderat auf:

 

Lassen Sie endlich die Bürger entscheiden – sie sind mündig genug! 

 

Die Begründung lautet:

Die Gemeinde hat nach dem Bebauungsplanverfahren, das am 18.12.2012 eingeleitet wurde, die Auswahl, einen nicht störenden 

Gewerbebetrieb oder einen wesentlich störenden Industriebetrieb anzusiedeln. Der Gemeinderat der Gemeinde Wimsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.07.2013 den Grundsatzbeschluss gefasst, das vorgenannte Grundstück an die Firma C. Hafner, Pforzheim, zu verkaufen. Dieser Grundsatzbeschluss war wegen der fehlenden Einzelheiten nicht vollziehbar. Herr Bürgermeister Weisbrich gab in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 04.02.2014 bekannt, dass im Anschluss an die öffentliche Sitzung vom 23.07.2013 eine nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderats stattgefunden hatte, in der der konkrete, vollziehbare Verkaufsbeschluss gefasst worden war. In dieser nicht öffentlichen Sitzung war beschlossen worden, das strittige Grundstück nicht an C. Hafner, sondern an eine Grundstücksgesellschaft der Unternehmensgruppe Hafner, nämlich die HIG Immobilien GmbH + Co. KG, Pforzheim, zu verkaufen. Dabei sollen die Einzelheiten des Vertragsinhaltes gebilligt worden sein, die schon in der nicht öffentlichen Sitzung am 06.11.2012 vom Gemeinderat als Verhandlungsleitlinie festgelegt worden waren. Dieser Verkaufsbeschluss soll nunmehr durch Abschluss eines notariellen Kaufvertrags zwischen der Gemeinde und der Firma HIG Immobilien GmbH + Co. KG, Pforzheim, insoweit vollzogen worden sein. Gegen diesen in der nicht öffentlicher Sitzung des Gemeinderats am 23.07.2013 gefassten konkreten Verkaufsbeschluss richtet sich das vorliegende Bürgerbegehren.

Wir wollen mit diesem Bürgerbegehren keinen Einfluss auf das Bebauungsplanverfahren, sondern allein auf das Auswahlermessen bei der Verkaufsentscheidung nehmen.

Ein Kostendeckungsvorschlag ist nicht vorzulegen. Sollte die Gemeinde Wimsheim auf den Verkaufserlös des Grundstücks angewiesen sein, kann das Grundstück auch an andere Gewerbetreibende verkauft werden.