Gutachtliche Stellungnahme zur Zulässigkeit der Bürgerbefragung

Es hat sich bedauerlicherweise wieder einmal herausgestellt, dass offizielle Aussagen von öffentlichen Ämtern gegenüber den Bürgern keinerlei Rechtssicherheit aufweisen. Die Bürgerinitiative hat deshalb eine „Gutachtliche Stellungnahme zur Zulässigkeit der Bürgerbefragung in der Planungssache der Firma Gold- und Silberscheideanstalt C.Hafner GmbH & Co. KG, Pforzheim“ in Auftrag gegeben.

 

Das Ergebnis lautet:

„Die Durchführung einer Bürgerbefragung ist bei jedem Verfahrensstand vor einer abschließenden Entscheidung möglich. Über die Fragestellung und den Zeitpunkt entscheidet der Rat. Es reicht hierzu ein schlichter Gemeinderatsbeschluss aus. Der Rat ist in der Bewertung des Ergebnisses frei.“

 

Diese gutachterliche Stellungnahme haben wir dem Bürgermeister und den Gemeinderäten zugesandt. Hier geht’s zu diesem Schreiben.

Wir sind der Meinung, kein Gemeinderat kann aufgrund dieses Schreibens mehr sagen: „Das habe ich nicht gewusst.“

Die Gutachterliche Stellungnahme können Sie ebenfalls hier einsehen: Gutachterliche Stellungnahme der Antwalts- und Notarkanzlei Frauendorf

Lesen Sie diese und überzeugen Sie sich, dass eine Bürgerbefragung jederzeit möglich wäre.

 

 

 

*)Haftungsausschluss für externe Links