Bügerbegehren abgelehnt

 

Zweites Bürgerbegehren vom Wimsheimer Rat abgelehnt

Das zweite Bürgerbegehren wurde in der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2013
mit ähnlicher Begründung, wie das erste Bürgerbegehren, für nicht zulässig erklärt.
Außerdem verstoße es, laut Herrn Prof. Büchner (Rechtsanwalt der Gemeinde Wimsheim),
gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes.

 

Dieser lautet:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

 

Abgesehen davon, dass es sich bei der Firma C.Hafner um keinen Menschen handelt,
fragt man sich, wie es in Wimsheim um Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes bestellt ist?!

 

 

Dieser lautet:
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

 

 

Leider fehlt es dem Wimsheimer Rat und dem Bürgermeister an jeglicher Empathie und
Feingefühl für die Belange der Wimsheimer Bürger.

 

Die Bürgerinitiative Wimsheim e.V. wird auch weiterhin mit allen legalen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Ansiedelung der Firma C.Hafner vorgehen, einschließlich Normenkontrollklage!
Wir lieben Wimsheim und deshalb kämpfen wir weiter!