Zweites Bürgerbegehren eingereicht

Bürgerinitiative übergibt ein zweites Bürgerbegehren – Grundsatzbeschluss des Gemeinderates soll mit einem Bürgerentscheid kassiert werden

Am Mittwoch, den 7. August 2013 um 9:00 Uhr wird die Bürgerinitiative Wimsheim im Rathaus Wimsheim
wieder einen Ordner mit 718 Unterschriften in Form eines Bürgerbegehrens abgeben.
Der Gemeinderat fasste am 23. Juli einen Grundsatzbeschluss, das Gelände Breitloh West II an die Firma C.Hafner Pforzheim zu verkaufen.
Dagegen setzt nun die Bürgerinitiative Wimsheim fristgemäß ein kassatorisches Bürgerbegehren nach GemO §21 Abs. 3. Mit einem Bürgerentscheid soll
die Entscheidung über einen Verkauf des Geländes an die Firma C.Hafner den Bürgerinnen und Bürgern überlassen werden.

Dazu wurde im Ort unmittelbar nach der Gemeinderatssitzung begonnen, Unterschriften unter vorbereitete Formulare zu sammeln. Die darin gestellte Frage,
die zum Gegenstand eines Bürgerentscheids werden soll, lautet: 

„Soll das im Gewann „Breitloh-West II“ liegende Grundstück von ca. 5,57 Hektar von der Gemeinde Wimsheim an die Firma C. Hafner, Gold- und Silberscheideanstalt, Galvanik und Edelmetall-Recycling, Pforzheim, verkauft werden?“

Als Begründung wird angeführt:
„Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.07.2013 beschlossen, das im Gewann „Breitloh-West II“ liegende Grundstück von ca. 5,57 Hektar an die Firma C. Hafner, Pforzheim, zu verkaufen. Unsere gesunde Umwelt würde mit zusätzlichen, gesundheitsgefährdenden Schadstoffen belastet werden. Die Flächenreserven, die für nicht störende Gewerbebetriebe vorgesehen sind, wären sofort verbraucht; bestehende Gewerbebetriebe hätten keine Entwicklungsmöglichkeiten. Die Bürgerinitiative Wimsheim lehnt deshalb die vorgesehene Ansiedlung der Firma C. Hafner, Gold- und Silberscheideanstalt, Galvanik und Edelmetall-Recycling ab. 
Ein Kostendeckungsvorschlag ist nicht vorzulegen. Sollte die Gemeinde Wimsheim auf den Verkaufserlös des Grundstücks angewiesen sein, kann das Grundstück auch an andere Gewerbebetreibende verkauft werden. „

Dieses Vorgehen hält die Bürgerinitiative für notwendig, nachdem das erste Bürgerbegehren mit 755 Unterschriften aufgrund angeblicher Ausschlusskriterien vom Gemeinderat als unzulässig erklärt wurde. Dagegen hat die Bürgerinitiative über ihren Rechtsanwalt Dr. Joachim Becker Widerspruch eingelegt. Desweiteren wurde beim Verwaltungsgericht Karlsruhe ein Antrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung gestellt. Damit soll verhindert werden, dass das Gelände vor Rechtswirksamkeit der Bürgerbegehren verkauft wird und damit unumkehrbare Fakten geschaffen werden. Eine Entscheidung dazu soll Ende August fallen.

Schon im Februar hatte die Bürgerinitiative Wimsheim ein Meinungsbild im Ort mit über 825 Unterschriften von Gegnern des geplanten Verkaufs erwirkt. Dieses wurde von der Verwaltung weder kommentiert noch in ihre Planungen einbezogen.

Die Bürgerinitiative plant auch zukünftig an der Ortsentwicklung aktiv teilzunehmen. Hierzu ist eine Vereinsgründung vorgesehen sowie eine eigene Kandidatenliste für die nächste Gemeinderatswahl.
Schon in der Vergangenheit wurden aus den eigenen Reihen Vorschläge für die Ortsentwicklung dem Rathaus vorgelegt.