Der Jahrestag – eine Rückschau

Zu diesem Thema lohnt es sich auch, einen Blick in eine Ausgabe der LKZ vom 02.11.2012 zu werfen in den Artikel : Für Firmen gibt es mehr Platz im Heckengäu

Dort ist die Aussage „Auf Wimsheimer Gemarkung darf irgendwann einmal das Gebiet Breitloh nach Westen hin wachsen.“ zu finden.

Im April 2012 hat der GR die Hafner-Betriebe in PF besichtigt! Bereits am 22.11.2012 präsentierte sich C. Hafner in der Hagenschießhalle mit fertigen Plänen und Architektenmodellen, und am 18.12.2012 beschloß der GR den Bauleitplan für Breitloh-West II mit Wunschzuschnitt für Hafner. Alles Zufall, oder eine Verkettung schicksalhafter Umstände? 

 

Der Jahrestag – eine Rückschau

 

Im Jahre 2012 konnten die Wimsheimer ihr vorläufig letztes, unbeschwertes Weihnachtsfest feiern: Die meisten Mitbürger waren den ganzen Dezember über, wie in den vergangenen Jahren, mit ihren Vorbereitun­gen für das nahe Fest beschäftigt und konnten nicht ahnen, daß dem Dorf am Grenzbach sein letzter fried­voller Jahreswechsel bevorstand.

 

Nur der Bürgermeister und die Bürgervertreter im örtlichen Gemeinderat hatten eine für diese Jahreszeit un­gewohnte Aktivität entfaltet, ganz so, als würden sie ein unerwartetes, kostbares Geschenk auf dem bereit­gestellten Gabentisch versäumen, dessen Verfallsdatum der 31.12.2012 sein würde. Ohne Widerspruch und in gewohnter Einmütigkeit setzte der Rat am 18.12.2012 einen Bauleitplan in Kraft, der von ausgewiesenen Spezialisten bis ins kleinste Detail vorbereitet und absichtsvoll präsentiert worden war. Offenbar ohne tiefere Einsicht in die Materie und überwiegend ohne die leiseste Ahnung von den durch dieses Papier induzierten Folgen hatten die Bürgervertreter an diesem Tag und durch diesen Beschluß eine Türe aufgestoßen, die in einen langen und engen Gang ohne Umkehrmöglichkeit mündete. Mit dem 18.12.2012 nahm in Wimsheim eine neue Zeitrechnung ihren Anfang. 

 

Einiger Wimsheimer hatte sich wenige Wochen vor dem historisch zu nennenden Beschluß allerdings bereits eine böse Ahnung bemächtigt, als nämlich die traditionsreiche Firma C. Hafner aus Pforzheim sich der über­raschten Einwohnerschaft in einer aufwendigen Präsentation als neues Mitglied der örtlichen Unternehmer­schaft ankündigte. Dies war am 22.11.2012 gewesen. Manch einer der Anwesenden wollte der zum Aus­druck gebrachten Ansiedlungsabsicht keinen rechten Glauben schenken, mutmaßte vielmehr, daß es sich um einen taktischen Schachzug der Hafner’schen Geschäftsleitung gegenüber der Stadt Pforzheim handeln müs­se. Nur ein unbedeutendes Häuflein von Zweiflern gab durch kritische Fragestellungen an Hafner und die gleichfalls anwesenden Planer ihrer Sorge vor möglichen Nachteilen und Risiken beredten Ausdruck. Es sei an dieser Stelle eingestanden: Der Schreiber dieser Zeilen gehörte damals eher zu denen, die dem Ganzen insgesamt leicht positive Aussichten für unsere Gemeinde einräumten. Allerdings war es einem interessierten Kreis nicht verborgen geblieben, daß aus einer anderen Enzkreisgemeinde, nämlich aus  Kieselbronn, deutli­che Signale gegen die Ansiedlung der Hafner-Betriebe im anfangs in den Blick genommenen Gebiet „Buch­busch“ der Stadt Pforzheim gesendet worden waren, obwohl die räumliche Distanz im Vergleich zu den Wimsheimer Verhältnissen eher beruhigend hätte wirken müssen.

 

In jener Unternehmensvorstellung gab die Geschäftsleitung des ansiedlungswilligen Unternehmens an, bere­its im Sommer des folgenden Jahres (2013) bauen zu wollen. Im April 2012 hatte der Wimsheimer Gemein­derat die Pforzheimer Betriebsstätten des Unternehmens besichtigt. Der Besuch fand offenbar im Geheimen statt, die Öffentlichkeit blieb jedenfalls zu diesem Zeitpunkt außen vor. Was damals besprochen worden ist, ob es bereits erste Zusagen vor dem oder gelegentlich des Besuchs gegeben hat, blieb bis heute der Öf­fentlichkeit verborgen. Überhaupt war – und ist bis heute – eine der Einwohnerschaft verborgen gehaltene Vorgehensweise mit teilweise konspirativen Zügen auffälligstes Markenzeichen in der Angelegen­heit Hafner. Vielleicht war ja der Beschluß vom 18.12.2012 als Weihnachtsgeschenk für die Bürgerschaft gedacht – die zeitliche Nähe zum 24.12.2012 könnte auf diese Absicht hindeuten –  und als solches diskret vorbereitet, gefällig verpackt, um es mit Überraschungseffekt den Bürgern unter den Weihnachtsbaum zu legen.

 

Nicht nur dem Schreiber dieser Zeilen mag indessen aufgefallen sein, daß der Unternehmenspräsentation am 22.11.2012 außer den Unternehmensrepräsentanten und dem Vertreter des Planungsbüros ein Rechtsanwalt aus Stuttgart beiwohnte, der einige Ratschläge zur rechtlichen Abwicklung des Vorhabens vortrug. Wozu denn ein Rechtsanwalt, wo es doch um eine reine Information der Bürger mit dem erklärten Ziel einer “frühzeitigen Bürgerbeteiligung” ging? Befürchtete man etwa Unheil in Gestalt einer aufkommenden Gegner­schaft aus der Bürgerschaft, womöglich ähnlich den Vorgängen in Kieselbronn? Ein späterer Blick ins Inter­netportal der Stuttgarter Kanzlei, der “unser” Rechtsanwalt angehört, machte stutzig und erzeugte ein selt­sames Gefühl von Unwohlsein: Nicht nur, daß das Klientel dieser Kanzlei sich überwiegend aus kommunalen Körperschaften rekrutiert, ein wesentliches Themengebiet sind Bürgerentscheide und bürgerschaftliche Ein­flußnahmen auf kommunale Entscheidungen, wie sie im Landesgesetz und in den Gemeindeordnungen vorgesehen sind. Zu diesem Schluß führt jedenfalls die Lektüre einer eigenen Abhandlung aus der Feder eine­r Fachkollegin “unseres” Rechtsanwalts, in der die aktuelle Rechtslage samt neuerer Tendenzen der dies­bezüglichen Rechtsprechung untersucht werden. Dort sind nicht nur die relevanten Sachverhalte für die rechtliche Beurteilung der in Frage stehenden Vorhaben, sondern auch Fristen genannt, die eine Einfluß­nahme der Bürger zeitlich strikt begrenzen.

 

Wer sich einmal mit Bau- und Anlagenplanungen befaßt hat, die der Ansiedlung eines größeren Industriebe­triebes aus gutem Grund vorausgehen, der wird die Schnelligkeit – oder Eile? – bewundern, die der Wimsheimer Gemeinderat vor der Beschlußfassung und damit “Absegnung” des Bauleitplans im Jahre 2012 an den Tag legte, obwohl offensichtlich kein einziges Mitglied dieses Gremiums fachlich hinreichend ausgebildet war. Als Laie hätte man sich doch eher und verständlicherweise reichlicher Zeit gewünscht, um die vorgelegten Pla­nungsinhalte zu verstehen, mögliche Folgen oder gar Risiken mit Fachleuten eigener Wahl zu besprechen und – nicht zuletzt – die Meinung fachlich versierter Mitbürger, von denen es einige im Ort gibt, einzuholen. Ohnehin wäre die frühe Einbindung urteilsfähiger Mitbürger selbstverständliche Pflicht jedes Ratsmitglieds gewesen. Doch Fehlanzeige! Innerhalb weniger Wochen nach der Präsentation des Unter­nehmens, die ja als erste Bekanntgabe des umfangreichen Vorhabens gelten muß, hat der Gemeinderat seinen “unumstößlichen” Beschluß gefaßt und damit Hafner alle Tore für die Ansiedlung in Wimsheim ge­öffnet. Es muß bezweifelt werden, ob jenem Beschluß eine gründliche und vor allem sorgfältige Abwägungs­phase innerhalb des Gemeinderats vorausgegangen ist. Ans Licht der Öffentlichkeit ist jedenfalls kein Sterbenswort aus einem Prozedere gedrungen, das man gemeinhin als Abwägung bezeichnen könnte. Nur das Ergebnis kennen wir: Die Ausweisung des gemeindeeigenen Grundstücks im Breitloh ganz nach den Wünschen von C. Hafner in einem derart engen Eignungszuschnitt, der ausschließlich die Ansiedlung der Hafner-Betriebe zuläßt und jegliches andere Unternehmen bewußt aussperrt.

 

Als sich schließlich eine erste Initiative kritischer und offenbar verantwortungsbewußter Bürger zu formieren begann und Fragen zur eilfertig betriebenen Ansiedlung der Hafner-Betriebe in Wimsheim stellte, war die bekannte Sechswochenfrist für die Einreichung eines Bürgerbegehrens bereits am Laufen. Eine unerwartet erfolgreiche Haustürsammlung erbrachte mehr als 840 Unterschriften Wimsheimer Bürger, die der Gemeinde unter den Augen anwesender Pressevertreter übergeben wurden. Dieser große Zuspruch führte, wie bekann­t, zur Gründung der Bürgerinitiative Wimsheim (BIW). Aber diese brauchte Zeit, mehr Zeit, als die gesetz­liche Frist einräumt, so daß eine entscheidende Voraussetzung für die erfolgversprechende Einrei­chung eines Bürgerbegehrens zur Herbeiführung eines Bürgerentscheids über die Hafner-Ansiedlung entfiel. Damit war der durchsichtige Plan der Projektplaner aufgegangen, der Bürgerschaft jegliche Mitwirkungs­möglichkeit am Projekt Hafner von vorneherein zu entziehen. Alle Bemühungen der BIW, den Bürgern auf dem Rechts­weg – übrigens mit bewundernswerter Unterstützung durch eine Vielzahl von Mitbürgern – eine Mitent­scheid­ung zu ermöglichen, scheiterten letztlich an der spezifisch restriktiven Rechtslage unseres Bun­des­landes. Die BIW und alle sie unterstützenden Mitglieder und Mitbürger haben sich in der gesamten Zeit im Rahmen geltenden Rechts betätigt, so daß alle gegenteiligen Vorwürfe von gewisser Seite gegenstandslos sind.

 

Heute liegt die Tatsache klar auf der Hand, daß die Ansiedlung der Hafner-Betriebe im Breitloh ganz bewußt unter Umgehung bürgerlicher Entscheidungsmöglichkeit professionell geplant worden ist, dies unter den Au­gen oder sogar mit Willen des gewählten Gemeinderats, der sich damit seiner Vertretungspflicht gegenüber den eigenen Wählern entraten hat.

 

An diesem 18.12.2014 erinnern wir als mündige, verantwortungsbewußte und der demokratischen Ordnung unseres Landes eingedenken Bürger Wimsheims an jenen 18.12. vor zwei Jahren, an dem ein damals über­forderter und gleichzeitig kleinmütiger Gemeinderat dem Interesse eines fremden Unternehmens Vorrang vor den Sorgen der eigenen Mitbürger eingeräumt hat. Der 18.12.2012 war der Tag, an dem der zuvor ohne Wissen der Bürger ausgesäte Samen des Unfriedens aufgegangen ist und sich inzwischen zur Zerstörung des Dorffriedens ausgewachsen hat. Der Dezember 2012 verdiente künftig den Namen “Schwarzer Dezember”.

 

 

Wimsheim, am 18.12.2014 / Wolfgang Jentner 

 

Zu diesem Thema lohnt es sich auch, einen Blick in eine Ausgabe der LKZ vom 02. 11.2012 zu werfen:

Dort ist die Aussage „Auf Wimsheimer Gemarkung darf irgendwann einmal das Gebiet Breitloh nach Westen hin wachsen.“ zu finden.

Im April 2012 hat der GR die Hafner-Betriebe in PF besichtigt! Bereits am 22.11.2012 präsentierte sich C. Hafner in der Hagenschießhalle mit fertigen Plänen und Architektenmodellen, und am 18.12.2012 beschloß der GR den Bauleitplan für Breitloh-West II mit Wunschzuschnitt für Hafner. 

Alles Zufall, oder eine Verkettung schicksalhafter Umstände?