In Sachsen-Anhalt wird Demokratie wohl besser gelebt wird als in Wimsheim!!!!
Nach §25+26 der GemO Sachsen-Anhalt sind dort Bauleitverfahren nicht von Bürgerentscheiden ausgenommen.
In Wimsheim wäre jedoch auch bei der unterschiedlichen Rechtslage eine Bürgerbefragung möglich gewesen!!
Die Durchführung einer Bürgerbefragung ist bei jedem Verfahrensstand vor einer abschließenden Entscheidung möglich. Über die Fragestellung und den Zeitpunkt entscheidet der Rat. Es reicht hierzu ein schlichter Gemeinderatsbeschluss aus. Der Rat ist in der Bewertung des Ergebnisses frei.
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*)Haftungsausschluss für externe Links