Will der Bürgermeister jetzt schnell den Verkauf an C.Hafner vollziehen?!

Eilantrag zu Bürgerbegehren gegen Ansiedlung von C. Hafner auch in zweiter Instanz abgelehnt –

will der Bürgermeister jetzt schnell den Verkauf an C.Hafner vollziehen?!

 

Laut PZ-News-Artikel* lautet die Antwort: JA!

 

Das Verwaltungsgericht hat unser 1. Bürgerbegehren auch in zweiter Instanz abgelehnt.

 
Um genau diese Situation zu vermeiden, hatte die BI dem Wimsheimer Bürgermeister angeboten, das Bürgerbegehren gemeinsam zu formulieren. Dieses Angebot wurde vom Bürgermeister abgelehnt. 
 
Am 7. August 2013 hat die Bürgerinitiative ihr zweites Bürgerbegehren eingereicht. Seit nunmehr Wochen „prüft“ die Gemeinde dieses Bürgerbegehren, über das der Gemeinderat bis heute noch nicht entschieden hat. Warum dauert es dieses Mal so lange das Bürgerbegehren zu prüfen? Will der Bürgermeister jetzt, nach dem der Eilantrag vom VGH Mannheim abgelehnt wurde, den Grundstücksverkauf an C.Hafner vollziehen, noch bevor über das zweite Bürgerbegehren entschieden wurde?
 
Das wäre wieder ein Schlag ins Gesicht von 755 Bürgern, die sich gegen den Verkauf des Grundstücks an C.Hafner aussprechen!
Auch das sind Bürger, die diesen Gemeinderat und den Bürgermeister gewählt haben. Wir Wimsheimer Bürger möchten, dass die Mehrheit hier mit entscheidet. Wir suchen noch immer dringend den Bürgermeister, der sich bei der Bürgermeisterwahl so für Bürgernähe und den Willen der Bürger einsetzen wollte.
 
Sehr geehrter Gemeinderat sind Sie endlich so mutig und fordern Sie einen Bürgerentscheid oder eine Bürgerbefragung!

  

Dass dieses geht beweisen Entscheidungen in anderen Gemeinden:
In Plankstadt* zwang der Rat seinen Bürgermeister zu einem Bürgerbegehren bezüglich eines laufenden Bauleitverfahrens! Dort stellt sich ein mutiger Gemeinderat gegen seinen Bürgermeister. Nein – dieser Gemeinderat wurde deshalb nicht strafrechtlich verfolgt. Warum sollte er auch? Der Negativkatalog der Baden-Württembergischen Gemeindeordnung steht bei der Landesregierung sowieso auf dem Änderungsplan. In Bayern ist es schon lange Rechtens über Bauleitpläne Bürgerentscheide zuzulassen.
  

Lesen Sie hierzu auch die externen Artikel auf www.planetkaizen.info*, zum Nachrichtenportal Rhein-Neckar: Am Bürgerbegehren wird festgehalten*

 

*)Haftungsausschluss für externe Links