Basisdemokratie ist wohl nicht möglich

Wir bedauern zutiefst, dass das Verwaltungsgericht Karlsruhe am 14. Januar 2014 auch das 2. Bürgerbegehren als unzulässig abgelehnt hat.  Obwohl dabei der Gemeinderatsbeschluss über den Verkauf des Geländes Breitloh-West-II an die Firma C.Hafner mit unserem Bürgerbegehren angefochten werden sollte, hat das Gericht in seiner veröffentlichten Begründung nur einen Zusammenhang zum ersten Bürgerbegehren dargestellt.
Dieses war im November 2013 vom Gericht als Eingriff in das Bauleitverfahren bewertet worden.
Ebenso nun das 2. Bürgerbegehren, das nur den Verkauf an eine einzige Firma zum Gegenstand hat.
Diese Entscheidung halten wir für nicht richtig!
Deshalb werden wir gegen das Urteil Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen.
Unsere Meinung ist: Es muss in unserer Demokratie möglich sein, dass Bürger mitentscheiden können.
Was hier angeblich nicht geht, geht immerhin in anderen Bundesländern. Deshalb kämpfen wir weiter.
Unser Verein wird sich langfristig mit eigenen Ideen in unsere Dorfentwicklung einbringen.
 
Hier geht’s zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe.
 

 

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*)Haftungsausschluss für externe Links