Offener Brief an die Gemeinde Wimsheim

Durchführung eines Bürgerentscheids 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,

 

die beabsichtigte Ansiedlung der Pforzheimer Firma C. Hafner, Gold- und Silberscheide­anstalt, Galvanik und Edelmetall-Recycling, in Wimsheim wäre eine geschichtliche Zä­sur in der jahrhundertelangen Entwicklung unserer Gemeinde. Mit diesem  Industrie­betrieb mit höchsten Umweltbelastungen würde der dörfliche Charakter unserer Ge­meinde zerstört, die gesunde Umwelt mit Schadstoffen belastet und unsere Flächenre­serven für Mittelstand und Gewerbe verbraucht werden.

 

Wir sind der Überzeugung, daß eine solch gravierende Entscheidung, die in die Le­benssituation sämtlicher Einwohner eingreift, zum Gegenstand eines Bürgerentschei­des gemacht werden muß. Der Gemeinderat sollte davon absehen, über den Verkauf der unserer Gemeinde gehörenden Industriefläche an die Firma C. Hafner selbst zu ent­scheiden.

Diese Entscheidung sollte der Gemeinderat gemäß § 21 Abs. 1 Gemeindeordnung Ba­den-Württemberg der Entscheidung der Bürger unterstellen. Nach dieser gesetzlichen Regelung, die ein wesentliches Element unmittelbarer Demokratie ist, kann der Ge­meinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder dies be­schließen, weil der Grundstücksverkauf zu den Angelegenheiten des Wirkungskreises der Gemeinde gehört.

Der Gemeinderat der Gemeinde Wimsheim sollte den höchsten Souverän der Gemein­de, also die Bürgerschaft, über den Verkauf entscheiden lassen. Die Entscheidung darüber, daß ein Bürgerentscheid stattfindet, sollte der Gemeinderat in namentlicher Abstimmung vornehmen, um auch die Verantwortung der einzelnen Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte zu dokumentieren.

Als Termine für die Durchführung eines Bürgerentscheids schlagen wir den 23.06.2013, alternativ den 30.06.2013, vor. So bliebe ausreichend Zeit für die organisatorische Vor­bereitung der Abstimmung, die gleichzeitig einen gangbaren Weg zur Wiedererlangung des dörflichen Friedens in  Wimsheim bieten könnte.

Wir haben die höfliche Bitte, daß der Gemeinderat der Gemeinde Wimsheim spätes­tens im April 2013 über diesen Antrag entscheidet.