Durchführung eines Bürgerentscheids
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,
die beabsichtigte Ansiedlung der Pforzheimer Firma C. Hafner, Gold- und Silberscheideanstalt, Galvanik und Edelmetall-Recycling, in Wimsheim wäre eine geschichtliche Zäsur in der jahrhundertelangen Entwicklung unserer Gemeinde. Mit diesem Industriebetrieb mit höchsten Umweltbelastungen würde der dörfliche Charakter unserer Gemeinde zerstört, die gesunde Umwelt mit Schadstoffen belastet und unsere Flächenreserven für Mittelstand und Gewerbe verbraucht werden.
Wir sind der Überzeugung, daß eine solch gravierende Entscheidung, die in die Lebenssituation sämtlicher Einwohner eingreift, zum Gegenstand eines Bürgerentscheides gemacht werden muß. Der Gemeinderat sollte davon absehen, über den Verkauf der unserer Gemeinde gehörenden Industriefläche an die Firma C. Hafner selbst zu entscheiden.
Diese Entscheidung sollte der Gemeinderat gemäß § 21 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg der Entscheidung der Bürger unterstellen. Nach dieser gesetzlichen Regelung, die ein wesentliches Element unmittelbarer Demokratie ist, kann der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder dies beschließen, weil der Grundstücksverkauf zu den Angelegenheiten des Wirkungskreises der Gemeinde gehört.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wimsheim sollte den höchsten Souverän der Gemeinde, also die Bürgerschaft, über den Verkauf entscheiden lassen. Die Entscheidung darüber, daß ein Bürgerentscheid stattfindet, sollte der Gemeinderat in namentlicher Abstimmung vornehmen, um auch die Verantwortung der einzelnen Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte zu dokumentieren.
Als Termine für die Durchführung eines Bürgerentscheids schlagen wir den 23.06.2013, alternativ den 30.06.2013, vor. So bliebe ausreichend Zeit für die organisatorische Vorbereitung der Abstimmung, die gleichzeitig einen gangbaren Weg zur Wiedererlangung des dörflichen Friedens in Wimsheim bieten könnte.
Wir haben die höfliche Bitte, daß der Gemeinderat der Gemeinde Wimsheim spätestens im April 2013 über diesen Antrag entscheidet.