Bebauungsplan Buchbusch (2)

 

Bauvorhaben von C.Hafner in Wimsheim rechtens?

 

Im Bebauungsplan “Buchbusch 2. Änderung” der Stadt Pforzheim steht, wir zitieren:

“Da es sich bei den vorgesehenen Betrieben teilweise um Anlagen handelt, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bzw. der Störfallverordnung unterliegen, ist dies im bestehenden Planungsrecht nicht möglich. Durch das Bebauungsplanverfahren „Buchbusch 2. Änderung“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Vorhabens geschaffen werden.”  (Seite 4, Absatz 3)

“Die Zulässigkeit der genannten Betriebe sowie die angestrebte Beschränkung auf diese konkrete Branche kann weder im bestehenden Gewerbegebiet (GE) noch durch die Ausweisung eines Industriegebietes (GI) realisiert werden. Aus diesen Gründen ist die Bebauungsplanänderung in der vorliegenden Form erforderlich. Das Plangebiet soll als Sondergebiet (SO) ausgewiesen werden, mit der Zweckbestimmung, dass es der Unterbringung von Betrieben und Anlagen der edelmetall- und nichtedelmetallverarbeitenden Industrie zur Rückgewinnung und Wiederverwertung von Edelmetallen, zur Verarbeitung und Bearbeitung von Edelmetallen, Nichtedelmetallen und deren Legierungen sowie der Oberflächen- und Dentaltechnik dient.” (Seite 5, Absatz 1)

Aus immissionsschutzrechtlichen und städtebaulichen Gründen ist die Festsetzung eines Sondergebietes (SO) erforderlich.” (Seite 5, Bildhinweis, Absatz 2)

 

Was in Pforzheim rechtlich nicht möglich ist, scheint in Wimsheim machbar

Für C.Hafner ist es offensichtlich aus immissionsschutzrechtlichen und städtebaulichen Gründen nicht möglich, im Pforzheimer Buchbusch zu bauen. Warum soll es dann in Wimsheim möglich sein? Müsste Wimsheim nicht ebenfalls ein Sondergebiet (SO) ausweisen? Das lässt allerdings der mit den Nachbarn vereinbarte Flächennutzungsplan nicht zu. Vielleicht sind die Wimsheimer nur besser beraten.

Der  Baurechtler Prof. Dr. Büchner schlägt für Wimsheim die Festsetzung eines eingeschränkten Industriegebiets (GIe) nach § 9 BauNVO vor.  Demnach wären nur edelmetall- und nichteisenmetallverarbeitende Industriebetriebe in Breitloh West II zulässig. Dies erscheint uns als Versuch einen Störfallbetrieb durch die “Hintertür” anzusiedeln, der nach Pforzheimer Verständnis ein Sondergebiet benötigt.

Hat Prof. Dr. Büchner recht und ein Industriegebiet lässt sich einschränken, fragt man sich, warum keine Einschränkung auf helle, leise und saubere (Industrie-)Betriebe? Dann wären die meisten Wimsheimer Belange berücksichtigt und es würde der Wald für einen akzeptierten Betrieb gerodet.

Ach ja, sollte Prof. Dr. Büchner recht haben, bräuchte Pforzheim vermutlich kein Sondergebiet für C.Hafner. Pforzheim könnte die Formulierung GIe von Wimsheim übernehmen und C.Hafner seine Tradition dort fortführen, wo sie vor 163 Jahren begann. „Was planungsrechtlich in Wimsheim möglich ist, ist bei uns in Pforzheim leichter möglich.“ Zitat des städtische Pressesprechers Michael Strohmayer, nach Rücksprache mit der Bauabteilung im Pforzheimer Rathaus (siehe PZ Artikel vom 21.02.2013).

So fühlen sich einige Wimsheimer mittlerweile verkauft und vermutlich einige Pforzheimer verar…t.

Quelle:
http://www.planetkaizen.info/

Link zum Bebauungsplan “Buchbusch 2. Änderung – Begründung” der Stadt Pforzheim und zum Text der baurechtlichen Festsetzung