Bürgermeister Weisbrich treibt Keil zwischen die Fronten

Bürgermeister Weisbrich treibt Keil zwischen die Fronten!
Auch Verschweigen ist Unwahrheit!


Nein!

  • Wir sagen Nein zu der Darstellung des Bürgermeisters im Amtsblatt
    und
  • Wir sagen Nein – zu den Ausführungen auf der Homepage und dem Leserbrief der IfW

Falsch ist  die Behauptung des Bürgermeisters (Wimsheimer Rundschau, 12.4.2013):

„…wurde die Teilnahme der Vertreter der BI aufgrund von Terminschwierigkeiten leider kurzfristig abgesagt. „

So ist dies glatt die Unwahrheit durch Verschweigen wesentlicher Tatsachen!
Wir widersprechen heftig dem Vorwurf, wir wären nicht gesprächsbereit!

Richtig ist:

  • Wir haben frühzeitig um eine Verschiebung des zweiten Gesprächs gebeten, nachdem sich herausgestellt hatte, dass während der Osterferien mehrere der ausgewählten BIW-Teilnehmer nicht verfügbar sind.
     
  • Wir haben ein gleiches Kräfteverhältnis gefordert, nachdem das erste Gespräch bei einem Kräfteverhältnis von 7:3 zu einem durch den Bürgermeister initiiertes Tribunal ausartete.
     
  • Wir haben einen Moderator gefordert, der die Gleichheit der Kräfte sicherstellt und
    das Gespräch auf Sachlichkeit zurückführen kann.
     
  • Wir haben weitere Gesprächsbereitschaft bezeugt, aber nicht mehr unter
    den Bedingungen des ersten Treffens.

 

 

Wir fordern den Bürgermeister auf, sich endlich seinen denunzierenden Behauptungen zu entledigen und wahrheitsgemäß
und vollständig im Amtsblatt zu berichten. Es ist undemokratisch, wenn ein Bürgermeister seine Macht missbraucht indem er in seinem Amtsblatt unwidersprochen die Unwahrheit behaupten darf….

Auch die bürgermeisterhörige IfW nimmt die falsche Behauptung auf und denunziert die BIW als nicht gesprächsbereit!

Lesen Sie bitte die gesamte Dokumentation der Vorgänge von Prof. Dr. Wolfgang Jentner:

Zusammenfassende Darstellung der Vorgänge um die Rathausgespräche

Auf Einladung des Bürgermeisters (BM) fand am 15.03.2013 ein erstes Gespräch im Rathaus statt, das der allseits beklagten Emotionalisierung im Zusammenhang mit der von Gemeinderat (GR) und Bürgermeister betriebenen Ansiedlung der C. Hafner GmbH in Wimsheim entgegen wirken sollte. Geplant waren mehrere Ge­spräche in loser Folge und zu verschiedenen, jeweils vorab vereinbarten Themen.

Teilnehmer am ersten Gespräch waren: BM Weisbrich als Gesprächsleiter, Dr. K. Bohnenberger, H. Lauser und G. Stallecker für den GR sowie H. Duderstadt, J. Kurz und U. Lichtblau für die IfW, schließlich Prof. W. Jent­ner, A. Kratz und F. Putze für die BIW. Zuständig für’s Protokoll war A. Dekreon. Als Themen waren vom BM vorgeschlagen „Stand der Planungen“ (1), „Diskussionskultur“ (2), „weitere Gespräche“ (3).

„Bürgermeister Weisbrich treibt Keil zwischen die Fronten“ weiterlesen

Messwerte richtig?

So läge laut Dr. Schenzel, Geschäftsleiter von C.Hafner, der erlaubte sogenannte Bagatellmassenstrom für Schwefeldioxid bei 20 Kilogramm pro Stunde.
“Wir haben 0,004 Kilo pro Stunde”, so Dr. Schenzel laut Artikel der Welt vom 06.04.2013.
Der TÜV-Bericht von C.Hafner weist allerdings andere Werte aus.
Dort stehen Werte von
0,26 – 0,77 Kilo pro Stunde Schwefeldioxid. Das sind 65 bis 192-mal mehr als von Dr. Schenzel angegeben.

Ist der, der Gemeinde Wimsheim vorliegende TÜV-Bericht falsch oder wird hier auf Basis kontrollierter Messwerte verharmlost?

 

Quelle:
http://www.planetkaizen.info/
 

Bebauungsplan Buchbusch (2)

 

Bauvorhaben von C.Hafner in Wimsheim rechtens?

 

Im Bebauungsplan “Buchbusch 2. Änderung” der Stadt Pforzheim steht, wir zitieren:

“Da es sich bei den vorgesehenen Betrieben teilweise um Anlagen handelt, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bzw. der Störfallverordnung unterliegen, ist dies im bestehenden Planungsrecht nicht möglich. Durch das Bebauungsplanverfahren „Buchbusch 2. Änderung“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Vorhabens geschaffen werden.”  (Seite 4, Absatz 3)

“Die Zulässigkeit der genannten Betriebe sowie die angestrebte Beschränkung auf diese konkrete Branche kann weder im bestehenden Gewerbegebiet (GE) noch durch die Ausweisung eines Industriegebietes (GI) realisiert werden. Aus diesen Gründen ist die Bebauungsplanänderung in der vorliegenden Form erforderlich. Das Plangebiet soll als Sondergebiet (SO) ausgewiesen werden, mit der Zweckbestimmung, dass es der Unterbringung von Betrieben und Anlagen der edelmetall- und nichtedelmetallverarbeitenden Industrie zur Rückgewinnung und Wiederverwertung von Edelmetallen, zur Verarbeitung und Bearbeitung von Edelmetallen, Nichtedelmetallen und deren Legierungen sowie der Oberflächen- und Dentaltechnik dient.” (Seite 5, Absatz 1)

Aus immissionsschutzrechtlichen und städtebaulichen Gründen ist die Festsetzung eines Sondergebietes (SO) erforderlich.” (Seite 5, Bildhinweis, Absatz 2)

 

Was in Pforzheim rechtlich nicht möglich ist, scheint in Wimsheim machbar

Für C.Hafner ist es offensichtlich aus immissionsschutzrechtlichen und städtebaulichen Gründen nicht möglich, im Pforzheimer Buchbusch zu bauen. Warum soll es dann in Wimsheim möglich sein? Müsste Wimsheim nicht ebenfalls ein Sondergebiet (SO) ausweisen? Das lässt allerdings der mit den Nachbarn vereinbarte Flächennutzungsplan nicht zu. Vielleicht sind die Wimsheimer nur besser beraten.

Der  Baurechtler Prof. Dr. Büchner schlägt für Wimsheim die Festsetzung eines eingeschränkten Industriegebiets (GIe) nach § 9 BauNVO vor.  Demnach wären nur edelmetall- und nichteisenmetallverarbeitende Industriebetriebe in Breitloh West II zulässig. Dies erscheint uns als Versuch einen Störfallbetrieb durch die “Hintertür” anzusiedeln, der nach Pforzheimer Verständnis ein Sondergebiet benötigt.

Hat Prof. Dr. Büchner recht und ein Industriegebiet lässt sich einschränken, fragt man sich, warum keine Einschränkung auf helle, leise und saubere (Industrie-)Betriebe? Dann wären die meisten Wimsheimer Belange berücksichtigt und es würde der Wald für einen akzeptierten Betrieb gerodet.

Ach ja, sollte Prof. Dr. Büchner recht haben, bräuchte Pforzheim vermutlich kein Sondergebiet für C.Hafner. Pforzheim könnte die Formulierung GIe von Wimsheim übernehmen und C.Hafner seine Tradition dort fortführen, wo sie vor 163 Jahren begann. „Was planungsrechtlich in Wimsheim möglich ist, ist bei uns in Pforzheim leichter möglich.“ Zitat des städtische Pressesprechers Michael Strohmayer, nach Rücksprache mit der Bauabteilung im Pforzheimer Rathaus (siehe PZ Artikel vom 21.02.2013).

So fühlen sich einige Wimsheimer mittlerweile verkauft und vermutlich einige Pforzheimer verar…t.

Quelle:
http://www.planetkaizen.info/

Link zum Bebauungsplan “Buchbusch 2. Änderung – Begründung” der Stadt Pforzheim und zum Text der baurechtlichen Festsetzung

 

Bebauungsplan Buchbusch

 

Bauvorhaben von C.Hafner in Wimsheim rechtens?

 

Im Bebauungsplan “Buchbusch 2. Änderung” der Stadt Pforzheim steht, wir zitieren:

“Da es sich bei den vorgesehenen Betrieben teilweise um Anlagen handelt, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bzw. der Störfallverordnung unterliegen, ist dies im bestehenden Planungsrecht nicht möglich. Durch das Bebauungsplanverfahren „Buchbusch 2. Änderung“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Vorhabens geschaffen werden.”  (Seite 4, Absatz 3)

“Die Zulässigkeit der genannten Betriebe sowie die angestrebte Beschränkung auf diese konkrete Branche kann weder im bestehenden Gewerbegebiet (GE) noch durch die Ausweisung eines Industriegebietes (GI) realisiert werden. Aus diesen Gründen ist die Bebauungsplanänderung in der vorliegenden Form erforderlich. Das Plangebiet soll als Sondergebiet (SO) ausgewiesen werden, mit der Zweckbestimmung, dass es der Unterbringung von Betrieben und Anlagen der edelmetall- und nichtedelmetallverarbeitenden Industrie zur Rückgewinnung und Wiederverwertung von Edelmetallen, zur Verarbeitung und Bearbeitung von Edelmetallen, Nichtedelmetallen und deren Legierungen sowie der Oberflächen- und Dentaltechnik dient.” (Seite 5, Absatz 1)

Aus immissionsschutzrechtlichen und städtebaulichen Gründen ist die Festsetzung eines Sondergebietes (SO) erforderlich.” (Seite 5, Bildhinweis, Absatz 2)

 

Was in Pforzheim rechtlich nicht möglich ist, scheint in Wimsheim machbar

Für C.Hafner ist es offensichtlich aus immissionsschutzrechtlichen und städtebaulichen Gründen nicht möglich, im Pforzheimer Buchbusch zu bauen. Warum soll es dann in Wimsheim möglich sein? Müsste Wimsheim nicht ebenfalls ein Sondergebiet (SO) ausweisen? Das lässt allerdings der mit den Nachbarn vereinbarte Flächennutzungsplan nicht zu. Vielleicht sind die Wimsheimer nur besser beraten.

Der  Baurechtler Prof. Dr. Büchner schlägt für Wimsheim die Festsetzung eines eingeschränkten Industriegebiets (GIe) nach § 9 BauNVO vor.  Demnach wären nur edelmetall- und nichteisenmetallverarbeitende Industriebetriebe in Breitloh West II zulässig. Dies erscheint uns als Versuch einen Störfallbetrieb durch die “Hintertür” anzusiedeln, der nach Pforzheimer Verständnis ein Sondergebiet benötigt.

Hat Prof. Dr. Büchner recht und ein Industriegebiet lässt sich einschränken, fragt man sich, warum keine Einschränkung auf helle, leise und saubere (Industrie-)Betriebe? Dann wären die meisten Wimsheimer Belange berücksichtigt und es würde der Wald für einen akzeptierten Betrieb gerodet.

Ach ja, sollte Prof. Dr. Büchner recht haben, bräuchte Pforzheim vermutlich kein Sondergebiet für C.Hafner. Pforzheim könnte die Formulierung GIe von Wimsheim übernehmen und C.Hafner seine Tradition dort fortführen, wo sie vor 163 Jahren begann. „Was planungsrechtlich in Wimsheim möglich ist, ist bei uns in Pforzheim leichter möglich.“ Zitat des städtische Pressesprechers Michael Strohmayer, nach Rücksprache mit der Bauabteilung im Pforzheimer Rathaus (siehe PZ Artikel vom 21.02.2013).

So fühlen sich einige Wimsheimer mittlerweile verkauft und vermutlich einige Pforzheimer verar…t.

Quelle:
http://www.planetkaizen.info/

Link zum Bebauungsplan “Buchbusch 2. Änderung – Begründung” der Stadt Pforzheim und zum Text der baurechtlichen Festsetzung

 

Gefahrstoffe

Laut Gutachten auf Basis des Leitfadens KAS-18 zur Ermittlung von Vorsorgeabständen entsprechend § 50 BlmSchG, für Areale im Bereich der geplanten Anlage der Firma C. Hafner am Standort Wimsheim von Dr. Spangenberger, Bad Dürkheim (Stand 04.09.2012)
werden folgende Gefahrenstoffe gelagert und verwendet:

Königswasser
(Als Gemisch von Salpetersäure und Salzsäure hat im Gefahrgutrecht die UN-Nummer UN 1798. Seine Beförderung auf europäischen Straßen ist gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße verboten.)

Druckverflüssigtes Schwefeldioxid

Chlor

Hydrazin

Kaliumcyanid (Zyankali)

Salpetersäure

Salzsäure

Silbernitrat

Außerdem kann bei Abweichung vom bestimmungsgemäßen Betrieb Cyanwasserstoff (Blausäure) entstehen.

 

 

 

Quelle Verlinkungen:
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)

Vielen Dank für die freundliche Genehmigung und Unterstützung zur Verlinkung auf die einzelnen Gefahrenstoffe und
die website des Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA).

Kontakt

Sie haben Fragen zu den Themen der Website – Industriegebiet und/oder Ansiedelung der Firma C.Hafner in Wimsheim?

Nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der Bürgerinitiative Wimsheim e.V. auf.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können!

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